Erstellt am 20.08.2013 um 21:03 Uhr von Charlys
Rechne doch einfach selbst einmal aus, ob taggenau 24 Monate nach der Wahl (es zählt also nur der eine Tag) es diese Veränderung und also mindest ein Unterschied von 50 Beschäftigten gab? PS, nächste Jahr sind BR Wahlen
Erstellt am 20.08.2013 um 21:08 Uhr von Hartmut
Hallo Kelly, euer Betriebsrat wird nicht abgewählt.
Denn erstens sind nicht mindestens 50 neue AN dazu gekommen, wie Charlys ja schon schreibt.
Aber selbst wenn es 50 oder mehr gewesen wären (mal rein hypothetisch), so wäre der BR nicht ab-, sondern nur neu gewählt worden. Das heißt, Ihr hättet nach wie vor einen BR, nur vielleicht in anderer Zusammensetzung.
Erstellt am 21.08.2013 um 08:14 Uhr von Kelly
Hallo
Danke schon mal für die schnellen Antworten. "...die Zahl der Regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die hälfte, ... gestiegen oder gesunken ist " Die hälfte von 20 wäre für mich 10 bei 17 Neu Anstellungen ist dann doch der Fall das es neu wahlen geben würde ? Und wie lange hat man Zeit die Neu-Wahlen nach den 24 Monaten zu beantragen ? (Letzte Wahlen waren bei uns 2010).
Erstellt am 21.08.2013 um 08:18 Uhr von Nubbel
...... aber mindestenst um 50!
Erstellt am 21.08.2013 um 08:27 Uhr von Charlys
Kelly, man muss den § 13 schon ganz lesen und beachten. Denn sonst gäbe es zu oft Neuwahlen und damit keine stabile BR Arbeit.
Erstellt am 21.08.2013 um 08:33 Uhr von Kölner
...und 2012 ist auch vorbei
Erstellt am 21.08.2013 um 08:47 Uhr von Snooker
@Kelly
Zum Verständnis. Angenommen ihr hättet am 25.07.2010 gewählt, wäre der Stichtag der 25.07.2012.....nicht ein Tag davor und nicht ein Tag danach.
Nun haben wir 2013 und wenn sonst nix außergewöhnliches passiert bleibt der BR der jetzt so in eurem Betrieb ist auch bis zu nächsten Wahl 2014 bestehen.
Erstellt am 21.08.2013 um 08:58 Uhr von Kulum
So unzufrieden mit dem BR? Nächstes Jahr wird sowieso gewählt, so lange werdet ihr euch doch noch gedulden können.