wählbar oder nicht
Kann jemand in den Wahlvorstand gewählt werden der noch keine 6 Monate im Betrieb tätig ist (Betrieb bisher ohne Betriebsrat)
Community-Antworten (1)
24.07.2013 um 15:46 Uhr
In den WV kann jeder wahlberechtigte AN (gemäß §7 BetrVG) bestellt werden - die Wählbarkeit iSd. §8 BetrVG ist jedoch nicht erforderlich. Quelle: Fitting 26. Auflg. §16 Rn 21 und insbesondere für betriebsratslose Betriebe: Fitting, §17 Rn 21 sowie Rn 30
Verwandte Themen
Befristet wählbar – oder nicht?
MA ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wahlausschreibens befristet beschäftigt, > 18 Jahre alt, wahlberechtigt und am Wahltag mind. 6 Monate beschäftigt. Das Befristungsende liegt vor dem Wahl
Mütter im Mutterschutz - sind diese wählbar?
ÄlterWir haben 2 Frauen im Mutterschutz. Sind diese wählbar? Ausserdem haben wir eine Mitarbeiterin mit befristetem Arbeitsvertrag. Ist diese wählbar?
BR-Wahl absolutes Chaos, Kollege mit ruhendem Arbeitsverhältnis gewählt obwohl angeblich nicht wählbar - muß neu gewählt werden?
ÄlterHallo, an alle. Wer kennt sich aus: bei unserer letzten br-wahl wurde ein kollege aufgestellt, der seit mehreren jahren ein "ruhendes arbeitsverhältnis" hat, da er eine teilberentung erhält. nach anf
BR-Wahl - Kann das alles so sein???
ÄlterHallo Forum, bei uns im Betrieb findet eine BR-Wahl statt, außerhalb der Wahlperiode, da es nicht mehr genug Ersatzmitglieder gibt. So hat der BR beschlossen die Wahlen vorzuziehen. Kurz zu den
wählbar oder nicht
Älter"Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören, oder in Heimarbeit Beschäftigte, die in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf die sechsmonatige Betriebszuge