Erstellt am 27.06.2013 um 22:25 Uhr von mitleserinnenn
Anspruch auf Schulung haben die Mitglieder des BR. Dort müssen solche beschlossen werden.
Erstellt am 28.06.2013 um 08:27 Uhr von gironimo
Welche Schulungen sollten das denn sein?
Aber so ist das leider nun mal für Betriebsräte. Erst ins kalte Wasser springen und dann schwimmen lernen.
Erstellt am 28.06.2013 um 08:43 Uhr von Pjöng
Was ist denn bitte ein "Listenvertreter des BR"?
Erstellt am 28.06.2013 um 08:56 Uhr von Watschenbaum
Der Betriebsrat kann ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist.
BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/00
aus der Urteilsbegründung :
.........Dennoch ist die Erforderlichkeit der Schulung in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen bei Ersatzmitgliedern anders zu beurteilen als bei ordentlichen, ständig heranzuziehenden Betriebsratsmitgliedern. Sie läßt sich insbesondere nicht generell bejahen. Vielmehr darf der Betriebsrat die Schulung von Ersatzmitgliedern nur unter besonderen Umständen für erforderlich halten.
Erstellt am 28.06.2013 um 09:58 Uhr von Lotte
Hallo Elisabeth,
verweigert der AG denn die Schulungsmaßnahme? Manchmal hilft ein Gespräch.
Ansonsten ergänzend zum Watschenbaum: BAG v. 14. 12. 1994 - 7 ABR 31/94
LG Lotte