Guten Tag,
was ist bei Neugründung eines BR (2stufiges vereinfachtes Verfahren) zu tun, wenn der AG sich weigert, die Daten zur Erstellung der Wählerlisten herauszugeben? Welche Kompetenzen haben die 3 Einladenden / der gewählte Wahlvorstand? Kann der gewählte Wahlvorstand dann ggf. selbst eine Wählerliste erstellen? Wir sind ein kleiner Betrieb (unter 20) und so wäre es machbar. Oder bleibt nur der Gang zum Anwalt? Kein guter Start für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit...Wie lange kann sich die Wahl dadurch vom AG verzögern lassen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
BRatlos