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AG verweigert AN-Liste zur 1.BR-Wahl

B
BRatlos
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, was ist bei Neugründung eines BR (2stufiges vereinfachtes Verfahren) zu tun, wenn der AG sich weigert, die Daten zur Erstellung der Wählerlisten herauszugeben? Welche Kompetenzen haben die 3 Einladenden / der gewählte Wahlvorstand? Kann der gewählte Wahlvorstand dann ggf. selbst eine Wählerliste erstellen? Wir sind ein kleiner Betrieb (unter 20) und so wäre es machbar. Oder bleibt nur der Gang zum Anwalt? Kein guter Start für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit...Wie lange kann sich die Wahl dadurch vom AG verzögern lassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! BRatlos

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Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

15.06.2013 um 12:41 Uhr

Sicher kein guter Start - aber der Arbeitgeber ist es, der durch gesetzwidriges Verhalten die Mißtöne auslöst.

Theoretisch könntet Ihr auch selbst in einem so kleinen Betrieb die Liste erstellen. Die Frage ist nur, ob Ihr wirklich alle Arbeitnehmer kennt und nicht hinterher die Wahl anfechtbare wird. Ich würde daher nicht zögern und den Rechtsweg beschreiten.

Das muss der Wahlvorstand beschließen. Teilt Euren Beschluß dem AG mit und fordert ihn letztmalig auf, die Liste zur Verfügung zu stellen. Vielleicht reagiert er dann ja schon.

M
mitleserinnenn

15.06.2013 um 12:50 Uhr

Erklärt als WV auch einmal dem AG, dass ihr dann leider einen Anwalt einschalten müsstet, Kosten entstünden die vermeidbar wären. Auch drohe dann dem AG ein Verfahren gem. § 119 BetrVG, Geld oder gar bis zu 1 Jahr Haftstrafe. Wäre alles leicht zu vermeiden.

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