Erstellt am 01.05.2013 um 21:48 Uhr von Watschenbaum
erstmal solltest du in Erwägung ziehen, daß dein befristeter Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt endet, auch, oder gerade, weil du BR bist
das Gremium hat dabei keine Schwierigkeiten, ein Ersatzmitglied rückt nach und ein neuer Vorsitzender wird gewählt
zu den Möglichkeiten, eine Verlängerung der Befristung bzw. eine Entfristung auch gegen den Willen des AG gerichtlich durchzusetzen, wird sicher der eine oder andere hier noch etwas sagen, befürchte ich -))
verlassen solltest du dich aber nicht darauf, daß dies so einfach klappt
Erstellt am 01.05.2013 um 22:07 Uhr von Erdenbürger
Rechte hast Du viele nur durchsetzen müsst Du sie am Ende ganz allein.
Nur ein persönlicher Tipp: lass es sein. Solange Du nur befristet bist ist das Risiko für Dich viel zu groß, dass Du am Ende Deiner Befristung Arbeitslos bist.
Erstellt am 01.05.2013 um 22:52 Uhr von AlterMann
Hallo scary,
schließe mich Erdenbürger an.
Außerdem: Es gibt keinen BR-Vorgesetzten, es gibt einen Vorsitzenden. Das ist das BR_Mitglied, dass den BR gegenüber der Geschäftsleitung vertritt; nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Erstellt am 02.05.2013 um 06:28 Uhr von Lotte
Hallo scary,
sollte die GL schon wissen, dass Du einer von denjenigen bist, die einen BR gründen wollen, kannst Du es vielleicht auch nur noch falsch machen. Wenn Du es nicht machst, erinnern sie sich nächstes Jahr vielleicht und entfristen nicht. Oder Du machst es und sie versuchen Dich mit guten Chancen am Ende der Befristung loszuwerden.
Letztendlich musst Du selbst abschätzen, wie die Situation vor Ort ist.
LG Lotte
Erstellt am 02.05.2013 um 06:32 Uhr von Nubbel
wenn die igbau schon da war, warum kümmern die sich nicht?
Erstellt am 02.05.2013 um 09:31 Uhr von gironimo
Ich kann mich der Meinung von erdenbürger nicht anschließen. Zwar mag die Rechtsprechung hinsichtlch einer Entfristung bei BR-Mitgliedern noch diverse offene und unabwägbare Optionen aufweisen - versuchen sollte man es dennoch.
Inzwischen kenne ich auch Fälle, wo eine derartige Entfristung ganz ohne Gericht schon durchgeführt wurde.
Darum aus meiner Sicht - nur Mut! Mehr als das der Vertrag endet, kann ja nicht passieren und bis Juli 2014 ist eine relativ lange Zeit.
Sicher kann Euch die Gewerkschaft bei den ersten Schritten auch weiterhin unterstützen.
Erstellt am 02.05.2013 um 10:18 Uhr von rkoch
BTW: Ein Detail am Rande:
Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies ausdrücklich einzelvertraglich oder tairfvertraglich vereinbart ist (§15 (3) TzBfG). Ein befr. AN, für den das nicht gilt, hätte quasi sogar einen höheren bzw. ggf. längeren "Kündigungsschutz", als ein AN der eine Wahl des BR einleitet. Falls er nicht mit Übernahme rechnen könnte, wäre dieser AN gar ein idealer BR-Wahl-Anstosser, hätte er doch nichts weiteres zu befürchten, als was ohnehin passieren würde... :-)
Erstellt am 02.05.2013 um 10:40 Uhr von Watschenbaum
praktisch gesehen ist mir noch nie ein "normaler" befristeter Vertrag untergekommen, in dem keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit zusätzlich vereinbart wäre
mit Ausnahme mancher Verträge von Zeitungszustellern,
die den AN, wenn er nach einiger Zeit merkt, was er sich angetan hat, daran hindern wollen,
die Brocken wieder hinzuwerfen