Erstellt am 09.06.2022 um 08:56 Uhr von Muschelschubser
Mich umtreibt dazu vor allem eine Frage:
Wann kann ein Newsletter zu einer rechtsgültigen Arbeits- oder Organisationsanweisung werden?
Sollte diese Gefahr bestehen, wäre ich mit einer Unterschrift sehr vorsichtig. Denn wenn der Newsletter durch eine solche Unterschrift den Charakter einer Arbeitsanweisung bekäme, könnte ein Verstoß tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Ob diese Bedenken begründet sind, kann ich leider nicht abschließend beurteilen. Ich bin kein Jurist und konnte auf die Schnelle auch nichts zu eventuellen Formvorschriften von Arbeitsanweisungen finden.
Entscheidend kann in einem Streitfall aber sein, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Mitarbeiter Zugang zur Anweisung hatte. Hierbei könnte ihm die Unterschrift natürlich helfen.
Erstellt am 09.06.2022 um 09:18 Uhr von xyz68
Eine Arbeitsanweisung an sich hat keine Formerfordernis. Wenn mein Chef sagt: Mach bitte das und das, so ist das eine Arbeitsanweisung.
Schwierig wird es, das Erteilen solch einer Arbeitsanweisung dann auch nachzuweisen.
Erstellt am 09.06.2022 um 10:26 Uhr von ganther
unterschreiben muss man so was als MA erst mal nicht. Aber auch ohne Unterschrift bin ich ganz bei xyz: Arbeitsanweisungen bedürfen keiner Form, daher auch in Form einer solchen Rundmail möglich. AN hat sich daran zu halten, soweit er Kenntnis hat und der Arbeitsvertrag, TV, BV oder Gesetz dem nicht entgegen steht. Der AG kann aber auch anweisen: lese deine Mails. Dann ich zwar sagen ich habe die Mail xy nicht gelesen, aber ich verstoße trotzdem gegen meine Pflichten
Erstellt am 09.06.2022 um 10:29 Uhr von celestro
Der AG will eine Unterschrift unter die "Aufforderung endlich selbstständig zu arbeiten“? Dann hat der AG wohl ein wesentlich größeres Problem, als diese Unterschriften.
Erstellt am 09.06.2022 um 10:36 Uhr von Dummerhund
Vor allem, haben diese Newsletter den Charakter einer Arbeitsanweisung muss der AG einplanen das diese während der Arbeitszeit gelesen werden müssen und nicht in der Freizeit oder Pause. Über so etwas sollte auch Klarheit herrschen. Liest man kann man nich produktiv tätig sein.
Erstellt am 09.06.2022 um 10:59 Uhr von §§reiter
Das man den Erhalt einer Dienst- oder Arbeitsanweisung irgendwie bestätigen muss ist ja jetzt nicht unbedingt ungewöhnlich. Gerade wenn es z.B. um sowas wie Anweisungen zur Arbeitssicherheit geht, muss der AG sich ja zwangsläufig bestätigen lassen, dass er diese auch tatsächlich erteilt hat.
Das Konstrukt, welches sich der AG aber in diesem Fall hier vorstellt, ist tatsächlich ziemlich abenteuerlich. Hier soll quasi die Dienst- / Arbeitsanweisung unterschrieben werden, den wöchentlichen Newsletter zu lesen und die darin enthaltenen Informationen selbstständig umzusetzen. Natürlich kommt es da jetzt sehr darauf an, wie dieser "Newsletter" denn konkret aussieht. Wenn das tatsächlich sozusagen ein "wöchentliches Update zu Arbeitsanweisungen" ist, welches auch tatsächlich konkret beschriebene Anweisungen enthält, dann könnte ich mir das noch ansatzweise vorstellen und "Newsletter" ist einfach eine unglaublich dämliche Bezeichnung dafür. Wobei auch in diesem Fall eine "pauschale Bestätigung der Kenntnisnahme" für alle folgenden "Newsletter", mit einer einmaligen Unterschrift, völliger Murks ist und für den AG keinerlei Rechtssicherheit schafft.
Ist das aber tatsächlich ein "Newsletter", so wie man sich das halt vorstellt und die MA sollen diesen lesen und daraus selbstständig Arbeiten, oder Veränderungen ihrer Arbeitsweise, ableiten, dann ist das nochmal eine ganz andere Nummer.
Dienst- / Arbeitsanweisungen müssen klar und verständlich formuliert sein und auch klar als Dienst- / Arbeitsanweisung zu erkennen sein. Ein "selbstständiges arbeiten", in der Form dass man anhand der vorliegenden Informationen selbst entscheidet was, wann, wie und wo zu tun ist, muss in der Stellenbeschreibung und im AV definiert sein. In so manchem Tarifvertrag ist es sogar ein grundlegendes Eingruppierungskriterium, wieviel % der Gesamtarbeitsleistung in Form von "selbstständiger Arbeit" zu erbringen ist.
Erstellt am 09.06.2022 um 11:07 Uhr von relfe
grundsätzlich muss niemand irgendwas unterschreiben, auch keine Abmahnung, Arbeitsvertrag oder Kündigung etc. pp.
--> Nein, kein MA muss das unterschreiben
Da muss der AG dann eben sehen wie er sich das selbst bestätigt, ist ja nichts wobei der AN durch seine Unterschrift einen Vorteil hätte
Erstellt am 09.06.2022 um 11:17 Uhr von §§reiter
Zitat von relfe:
"grundsätzlich muss niemand irgendwas unterschreiben, auch keine Abmahnung, Arbeitsvertrag oder Kündigung etc. pp."
Das ist mir ein bisschen zu pauschal. Wenn man sich z.B. weigert dafür zu unterschreiben, dass man gerade die vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung erhalten hat, dann verhindert man, dass der AG seiner Nachweispflicht nachkommen kann und verstößt damit gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten.
Das ist zwar immer noch kein zwingendes "muss", aber es wäre mindestens saudämlich und die Konsequenzen muss man selber tragen.
Erstellt am 09.06.2022 um 11:31 Uhr von UdoWoe
Für mich ist ein "Newsletter" erst einmal eine reine Information. Da kann alles mögliche drinnen stehen. Von "wann ist das nächste Sommerfest" über "geplanter Betriebsurlaub" bis "Kollege xyz verstorben".
Wenn es darum geht, dass der AG eine "Arbeitsanweisung" verteilen will, dann sollte er dies nicht über dies Form tun.
Eine "Arbeitsanweisung" sollte auch als solche eindeutig gekennzeichnet und auch so verteilt werden.
Bei Unterschriften unterscheide ich immer zwischen, der AG hat mich unterrichtet z.b. geschult bzw. gibt klare Anweisungen die ich umzusetzen habe, oder ich soll nur den Empfang quittieren. Letzteres kann ich sicher die Unterschrift verweigern.
Als BR würde mal den AG ansprechen und ihm klar machen, dass er so die Belegschaft nicht dazu bringt "selbstständig zu arbeiten".
Ich glaube auch nicht, dass Arbeitsrechtliche Maßnahmen durchsetzbar sind wenn ein Mitarbeiter etwas überliest oder falsch interpretiert. Da kommt es auch darauf an, wie es geschrieben ist und ob der Mitarbeiter an entsprechender Stelle nachfragen kann.
Erstellt am 09.06.2022 um 12:26 Uhr von Relfe
@§reiter
eben, "saudämlich" ist das sicher manchmal, aber immer wenn ich höre "ich musste das ja unterschreiben", bekomme ich "Blutdruck"
die dämlichste Ausrede von erwachsenen Menschen die es gibt, nur weil sie vorher nicht darüber nachgedacht haben, ob sie das wirklich unterschreiben wollen oder was sie da unterschreiben.
Ausnahme: die berühmte "Pistole auf der Brust" (was ich hier nicht annehme)
Erstellt am 10.06.2022 um 07:31 Uhr von Heiko89
Danke an alle!! Ihr habt mir sehr geholfen!
Erstellt am 10.06.2022 um 07:32 Uhr von Heiko89
Danke an alle!! Ihr habt mir sehr geholfen!