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Freistellung von BR-Mitgliedern

W
WernerHartmann
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden bei den nächsten Wahlen erstmals über 200 Wahlberechtigte Mitarbeiter haben. Es müsste also ein Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber freigestellt werden. Leider hat keiner der Kollegen Interesse an einer Freistellung. Was passiert dann? Entfällt die Freistellung ersatzlos? Welche Alternativen gäbe es? Könnten sich zwei BR-Mitglieder jeweils in Teilzeit freistellen lassen? Oder z.B. fünf BR-Mitglieder je einen Tag freistellen lassen? Mit freundlichen GRüßen Werner Hartmann

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

19.03.2013 um 10:30 Uhr

Wenn keiner will, wird auch keiner freigestellt. Das wäre allerdimgs schade für die Sache.

Auch Teilfreistellungen sind möglich. On allerdings 5 mal ein Tag sinnvoll sind ....?... Schon eher könnte ich mir vorstellen. dass sich zwei die Arbeit gut teilen.

K
Kulum

19.03.2013 um 10:33 Uhr

Die Freistellung wird fällig, sobald ihr dauerhaft mindestens 200 MA seid. Auf die Wahl kommt es dabei nicht an. Auch jeder belibige Zeitpunkt zwischen zwei Wahlen ist möglich. Wichtig ist nur, ihr seid regelmäßig mindestens 200 MA. Ja, die Freistellung kann auch geteilt werden. Allerdings dürfte eine Freistellung von je einen Tag für je ein BRM wohl nicht zweckmäßig sein. Häufig ist der/die BRV derjenige, der die erste Freistellung bekommt, da er/sie ja zum einen Ansprechpartner der GF ist, Sprachorgan des BR, außerdem zumeist in ASA und BA gesetzt ist, Sitzungen vor- und nachbereitet. So ganz ohne Freistellung stelle ich mir ein halbwegs vernünftiges Arbeiten in einem 9er Gremium schwierig vor. Überlegt euch, ob nicht einer doch etwas ernsthafter BR-Arbeit betreiben möchte, der sollte dann schon die entsprechende Rückendeckung des Gremiums bekommen.

H
Hoppel

19.03.2013 um 10:41 Uhr

@ WernerHartmann

"Entfällt die Freistellung ersatzlos?"

Ein Verzicht oder die Unterschreitung eines, dem BR zustehenden Freistellungsanspruchs gem. § 38 BetrVG stellt eine anderweitige Regelung i.S.d.G. dar. Erforderlich ist demnach eine entweder tarifvertragliche Regelung welche diese Abweichung erlaubt oder eine Betriebsvereinbarung.

Weder Verzicht noch Unterschreitung dürfen dazu führen, dass der BR seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen kann!

"Könnten sich zwei BR-Mitglieder jeweils in Teilzeit freistellen lassen?" Ja

"Oder z.B. fünf BR-Mitglieder je einen Tag freistellen lassen?" Diese Regelung ist mehr als kritisch und wird von mir als Möglichkeit ausgeschlossen.

Guckt Euch mal eine Kommentierung zum §38 BetrVG an. Bis 2014 solltet Ihr jeden Buchstaben gelesen haben können. ;-)

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