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BR-Wahl / vereinfachtes einstufiges Verfahren

W
WoaName
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

nochmal eine Frage in die Runde:

  • Der Betrieb hat 50-100 Mitarbeiter
  • Es wurde mit dem AG das vereinfachte einstufige Verfahren vereinbart.
  • Der BR hat den Wahlvorstand bestellt Frage: Kann unter den Voraussetzungen der Wahlvorstand eine Listenwahl durchführen ?

Danke

1.58402

Community-Antworten (2)

K
Kölner

11.03.2013 um 19:23 Uhr

@WoaName Ne, Listenwahl ist ausgeschlossen.

P
Petrus

12.03.2013 um 14:27 Uhr

Kommt drauf an...

Es wurde mit dem AG das vereinfachte einstufige Verfahren vereinbart.

Von wem jetzt? Vom "alten" BR? Der Wahlvorstand wurde ja scheinbar erst nach dieser Vereinbarung bestellt...

Und da gemäß §14a (5) der Wahlvorstand das vereinfachte Verfahren mit dem ArbGeb vereinbaren müsste... Macht der WV dies nicht, ist selbstverständlich Listenwahl möglich.

Wurde das vereinfachte Verfahren jedoch vom WV gemäß §14a(5) mit dem ArbGeb vereinbart, ist Listenwahl nicht möglich. Die gibt es nämlich im vereinfachten Verfahren nicht. (Die Namen aller Kandidaten von allen gültigen Wahlvorschlagslisten landen nach §34(1) WO in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel)

Ansonsten: Warum müsst ihr denn jetzt schon wählen? Regulär ist es doch erst in einem Jahr soweit!?

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