Hallo,

nochmal eine Frage in die Runde:
- Der Betrieb hat 50-100 Mitarbeiter
- Es wurde mit dem AG das vereinfachte einstufige Verfahren vereinbart.
- Der BR hat den Wahlvorstand bestellt
Frage:
Kann unter den Voraussetzungen der Wahlvorstand eine Listenwahl durchführen ?

Danke