Frage zur BR-Wahl
Hallo, mal wieder drei Frage an die Kollegen, wie Ihr die Bestimmungen lest:
- Wie lange muss ein Mitarbeiter beschäftigt sein, um bei einer BR-Wahl zu wählen.
- Wie lange muss ein Mitarbeiter beschäftigt sein, um bei einer BR-Wahl gewählt werden zu können.
- Wenn bei einem Mitarbeiter bekannt ist, dass er kurz nach der BR-Wahl das Unternehmen verlässt, darf er dann noch mitwählen?
Danke WoaN
Community-Antworten (2)
11.03.2013 um 12:59 Uhr
@WoaName
- 1 Sekunde (aktives Wahlrecht)!
- 6 Monate (passives Wahlrecht), wobei auch Beschäftigungszeiten im Konzern dazuzählen können...
- darf er, er muss halt am Wahltag beschäftigt sein...
11.03.2013 um 13:43 Uhr
Vielen Dank !
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