Hallo Zusammen,

hier meine Situation:
Im Oktober 2011 ist eine Arbeitskollegin als Betriebratsmiglied gewählt worden. Kurze Zeit später, im Januar 2012 wurde sie als Supervisor befördert. Hätte sie also einen Rücktritt vom Betriebsrat machen müssen oder die Stelle als Supervisor nicht annehmen dürfen?

Das habe ich bis jetzt gefunden, nun bin ich Französin und die deutsche Rechtsschreibung ist nicht sehr einfach zu verstehen:
Betriebsräte dürfen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als vergleichbare Mitarbeiter. Darüber hinaus sind sie im Laufe ihrer Amtszeit so zu stellen, wie sie stehen würden, wenn sie „normale“ Arbeitnehmer geblieben wären. Hier ist richtiges Ermessen gefragt.
Das Betriebsverfassungsgesetz normiert einen Entgelt- und Entwicklungsschutz für die Mitglieder der Belegschaftsvertretungen. Der Grund ist, dass insbesondere für teilweise oder vollständig freigestellte Betriebsräte die Ausübung des Ehrenamtes die nicht zu unterschätzende Gefahr birgt, den Anschluss an die gewöhnliche berufliche Entwicklung zu verpassen und somit die eigenen Karrierechancen zu mindern. In der Praxis bestehen zuweilen erhebliche Unsicherheiten bei sämtlichen Beteiligten, wie dieser Schutz tatsächlich zu gewährleisten ist. Nicht selten sind Arbeitgeber geneigt, durch übertriebenes Wohlwollen bei ihrer Belegschaftsvertretung – vorsichtig gesprochen – Verständnis für die Sichtweise des Unternehmens zu wecken und hierdurch einer streitigen Diskussion über die fiktive Karriere der Belegschaftsvertreter zu entgehen.

Vielen Dank im Voraus.