Erstellt am 16.01.2013 um 21:01 Uhr von Erdenbürger
Nein, wenn er krank ist er nur krank. ihr braucht nur eine einfache Mehrheit für einen Beschluss, also wenn am den Tag des Beschlusses nur fünf BR Mitglieder zur Sitzung kommen und alle sich einig sind, dann reicht es auch.
Antwort 3 erstellt am 16.01.2013 17:54 Uhr
Und warum die gleiche Frage noch einmal?
Erstellt am 16.01.2013 um 21:14 Uhr von Stella
Fehler an PCs Sorry !! Jetzt noch schnell meine andere frage muss der stellv. BRV von seinem Amt zurück treten um als BRV wählbar zu sein ??
Erstellt am 16.01.2013 um 21:24 Uhr von Erdenbürger
Ja, wenn man den BRV wählt, wählt man immer auch einen neuen Stellvertreter.
Der Stellvertreter wir nicht automatisch neuer BRV, BRV könnte jeder aus dem Gremium werden, der die meisten Stimmen hat.
Erstellt am 16.01.2013 um 21:30 Uhr von Stella
Stellv. Trotz getrennten Wahlgängen zwingend neu wählen ??
Erstellt am 16.01.2013 um 21:37 Uhr von Lotte
Hallo Stella,
nein, wenn der stellv BRV nicht zurücktritt, muss er auch nicht neu gewählt werden.
M. E, kann er sich auch erst mal zur Wahl des BRV stellen und legt dann des Amt des Stellvertreters nieder, wenn er gewählt wird.
LG Lotte
Erstellt am 17.01.2013 um 10:48 Uhr von Niemand
Und nach der Wahl des neuen BRV bestimmt ihr dann den Wahlvorstand und leitet unverzüglich BR Wahlen ein.
>>> amtsrücktritt und Mandat Niederlegung >>> keine ersatzmitglieder vorhanden sind >>>>
Das bedeutet ja wenn der BRV auch sein Mandat niedergelegt hat ihr nicht mehr genügent BR Mitglieder seid.
Erstellt am 17.01.2013 um 16:39 Uhr von Stella
Ne ne nicht das da jetzt was falsch verstanden wird wir haben im Moment trotz Rücktritt noch neun BR's also eigentlich genügend abgesehen von ersatzmitgliedern , nur inzwischen drängt aufgrund des Rücktrittes des BRV die GL auf Neuwahlen vermutlich in der Hoffnung das wir nicht mehr genügend Kandidaten für ein neuner Gremium zusammen bekommen
Erstellt am 17.01.2013 um 17:20 Uhr von ohnewissen
Jetzt hab ich's.
Lass die GL drängeln...
Top für die nächste Sitzung (wenn sie nicht erst im März ist ;-) ): Neuwahl des BRV
Wenn sich der Stellv. zur Wahl stellt und hier auch einladen darf, könnte der nächste Top sein: Im Falle der Wahl des Stellv. zum BRV, Neuwahl des Stellv.
Frage Zwei:
Der BRV muss in Eurem Fall mit 5 Stimmen gewählt werden -> einfache Mehrheit.
Egal wieviel BRM anwesend sind. -> Also mind. die 5.
o w
Erstellt am 17.01.2013 um 18:01 Uhr von Stella
Ok nur jetzt noch ne blöde frage müssen denn neun BR's da sein ? Oder reicht die Mehrheit der anwesenden aus ??
Erstellt am 17.01.2013 um 18:09 Uhr von ohnewissen
Wenn sie sich einig sind reicht die Mehrheit aus.
Siehe hier:
* Egal wieviel BRM anwesend sind. -> Also mind. die 5. * (Wollte ich jedenfalls damit zum Ausdruck bringen.)
Erstellt am 17.01.2013 um 18:24 Uhr von Stella
Äh na dann mal schauen ob ich mir das antun will und in jemand mitleiden mag !! Freistellung würde auch 50/50 gehen oder ??