Erstellt am 18.10.2012 um 08:39 Uhr von ohnewissen
Habt Ihr bzw seht Ihr (oder ein anderer hier) ein zwingendes "Recht" auf einen Intranetzugang?
Was wollen die kontrollieren?
Das was Ihr einstellen wollt soll doch publik gemacht werden.
Drängt auf ein unverzügliches einstellen.
Sollte das nicht geschehen oder sollten Sachen abgewandelt werden, könnt Ihr Euch immer noch auf den §20 berufen.
Erstellt am 18.10.2012 um 09:27 Uhr von gironimo
so was (Zugriffsrchte etc.) regelt man ja meist mit einer BV Intranet/Internet (§ 87 BetrVG "technische Einrichtungen ....")
Um da etwas zu bewegen, ist es natürlich angesichts der anstehenden Wahl zu spät.
Da das Intranet nur eine zusätzliche Information darstellt und das Wahlausschreiben etc. ja wahrscheinlich trotzdem noch ausgehängt wird, würde ich zunächst einmal den Weg gehen und die Dokumente einstellen lassen. Wie hier schon gesagt wurde: Geheimnisse erfährt der AG ja nicht, da die Dinge ja ohnehin betriebsöffentlich werden. Allerdings solltet Ihr darauf bestehen, dass das Einstellen von Dokumenten sofort geschieht und nicht erst drei Tage ins Land gehen.