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Intranet Wahlvorstand BR

Z
ZerberusXX
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum,

wir sind gerade mitten in der Vorbereitung unserer ersten BR Wahl ....

Im Moment haben wir bereits einen Link im Intranet unserer Firma 'ergattert', dürfen aber nicht selbstständig Dokumente einstellen. Es ist keine Frage der technischen Kompetenz, sondern schlicht Kontrollzwang.

Wie wird das üblicherweise gehandelt, streng genommen könnte man auf §20 BetrVG verfallen? Danke für alle Hinweise Zerberus

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Community-Antworten (2)

O
ohnewissen

18.10.2012 um 10:39 Uhr

Habt Ihr bzw seht Ihr (oder ein anderer hier) ein zwingendes "Recht" auf einen Intranetzugang? Was wollen die kontrollieren? Das was Ihr einstellen wollt soll doch publik gemacht werden. Drängt auf ein unverzügliches einstellen. Sollte das nicht geschehen oder sollten Sachen abgewandelt werden, könnt Ihr Euch immer noch auf den §20 berufen.

G
gironimo

18.10.2012 um 11:27 Uhr

so was (Zugriffsrchte etc.) regelt man ja meist mit einer BV Intranet/Internet (§ 87 BetrVG "technische Einrichtungen ....")

Um da etwas zu bewegen, ist es natürlich angesichts der anstehenden Wahl zu spät.

Da das Intranet nur eine zusätzliche Information darstellt und das Wahlausschreiben etc. ja wahrscheinlich trotzdem noch ausgehängt wird, würde ich zunächst einmal den Weg gehen und die Dokumente einstellen lassen. Wie hier schon gesagt wurde: Geheimnisse erfährt der AG ja nicht, da die Dinge ja ohnehin betriebsöffentlich werden. Allerdings solltet Ihr darauf bestehen, dass das Einstellen von Dokumenten sofort geschieht und nicht erst drei Tage ins Land gehen.

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