Abteilungsleiter im BR
So bald ist es so weit!!
Nun hätte ich noch eine Frage zu den Vorschlagslisten:
Dürfen Abteilungsleiter und deren Stellvertreter im Betriebsrat sitzen? Gibt es hier Regelungen?
Firma mit ca. 200 Mitarbeitern, 6 Abteilungen zwei Bereichsleiter, 6 Abt-Leiter, 6 Stellvertreter und ca 25 - 40 Arbeiter in den verschiedenen Abteilungen.
Community-Antworten (5)
01.10.2012 um 23:55 Uhr
Hallo, wenn die Abteilungsleiter keine leitenden Angestellte sind, wovon ich ausgehe, dürfen sie in den BR gewählt werden.
02.10.2012 um 16:06 Uhr
eben - und wenn sie gewählt werden???!!!
Und vielleicht erreichen sie einen andere Sicht auf die Dinge??
02.10.2012 um 18:52 Uhr
Oder das Ganze gibt einen Schuss in den Ofen!! Wenn der Treiber in dem Gremium sitzt welches helfen soll wenn die Arbeiter gemobbt werden, oder ausgenutzt dann kann man es ach gleich lassen!
02.10.2012 um 19:21 Uhr
@wissenslust: Während des "Wahlkampfs" könnt ihr ja die breite Masse davon überzeugen die Kandidaten / Liste zu wählen, die sich am besten für ihre Interessen einsetzt. Wenn die Arbeiter dann trotzdem einen Obermobber zum Betriebsrat wählen, haben sie es nicht besser verdient - leider :-(
03.10.2012 um 11:25 Uhr
ja, sie dürfen in den BR gewählt werden,- wenn sie keine leitenden Angestellten sind. Faustformel: ein leitender Angestellter ist, wenn er selbstständig mit seiner Unterschrift Mitarbeiter einstellen und entlassen darf.
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