Erstellt am 11.05.2022 um 22:36 Uhr von celestro
"Die Wahl selber als nichtig erklären"
Das kann der WV nicht.
"und darauf hoffen, dass keine Anfechtung vor dem AG erfolgt? Ein MA hat die Wahl bei uns angefochten, aber wir sind da nicht die richtige Stelle zu."
Wenn sogar schon Leute zu Euch kommen und die Anfechtung erklären, würde "Hoffnung" ja bedeuten, das es nur Leute anfechten "dürfen", die keine Ahnung haben. Denn einer "mit Plan" reicht ja schon und dann ist das erledigt.
Erstellt am 12.05.2022 um 07:04 Uhr von Relfe
na da werdet ihr entweder Glück haben, das alle Briefwähler sich selber einen Umschlag für den Stimmzettel besorgt haben --> dann wäre der Fehler ohne Auswirkung
oder ihr müsst einige Briefwahlstimmen für ungültig erklären, weil der fehlende Umschlag dazu geführt hat, dass der Wähler den Stimmzettel nicht extra "verpackt" hat --> dann würde die Wahl wiederholt werden müssen, sobald sich einer beschwert und die Wahl anficht.
Ihr könnt jetzt nur warten was passiert.
Erstellt am 12.05.2022 um 07:45 Uhr von Rotesocke24
Aber prinzipiell bleibt stehen: wir können als WV selber die Wahl nicht als nichtig erklären , und die konstitionelle Sitzung wird gnaz normal einberufen.? Ich werde niemanden direkt darauf hinweisen, wo eine Anfechtung stattzufinden hat. Solange sie das beim WV versuchen, können wir das aussitzen. ABer was mache ich mit den beiden Kollegen, die der Meinung sind, jetzt vorpreschen zu müssen und Neuwahlen anzustreben?
Erstellt am 12.05.2022 um 08:09 Uhr von takkus
Aber prinzipiell bleibt stehen: wir können als WV selber die Wahl nicht als nichtig erklären-> korrekt
Ich werde niemanden direkt darauf hinweisen, wo eine Anfechtung stattzufinden hat-> ja, kann man machen
ABer was mache ich mit den beiden Kollegen, die der Meinung sind, jetzt vorpreschen zu müssen und Neuwahlen anzustreben-> ruhig bleiben und warten ob die beiden Kollegen zum Arbeitsgericht rennen.
Wann war denn die Wahl?
Erstellt am 12.05.2022 um 08:11 Uhr von Relfe
wenn es keine Einwände gibt, dann einfach weitermachen wie geplant und der eine MA benötigt noch min. 2 Mitstreiter.
schauste hier:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsratswahl/betriebsratswahl-2022-wahlanfechtung-und-wahlnichtigkeit_76_443652.html
--> ein Verstoß gegen die geheime Wahl (was ich bei euch sehen würde) für zur Anfechtbarkeit der Wahl.
Zur Wahlanfechtung berechtigt sind gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 BetrVG
mindestens drei Wahlberechtigte,
eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder
der Arbeitgeber.
Zulässig ist die Wahlanfechtung nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses.
Erstellt am 12.05.2022 um 08:57 Uhr von Enigmathika
Wenn die Wahl schon durch ist, könnt Ihr als WV erstmal nichts weiter machen.
Habt Ihr die Stimmzettel ohne Umschlag normal gezählt oder für ungültig erklärt?
Bei unserer Wahl wurde die Hälfte aller Stimmen per Briefwahl abgegeben. Das hätte das Ergebnis schon ein wenig beeinflusst. Ich glaube, da würde ich als Mitarbeiter auch eine Anfechtung anstreben.
Erstellt am 12.05.2022 um 09:03 Uhr von Relfe
rein theoretisch:
wenn ihr euch als WV dabei unwohl fühlt --> ihr seid ja auch 3 wahlberechtigte MA :-)
ihr könntet euch als Wähler zusammentun und die Wahl anfechten, nur nicht als WV sonder als Wähler (der feine Unterschied)
Erstellt am 12.05.2022 um 14:11 Uhr von R.Staunlich
Woran fehlte es denn nun? Am Umschlag für den Stimmzettel, oder am frankierten Rückumschlag?
Beides sind jedenfalls Fehler die durchaus zur Nichtigkeit der Wahl führen könnten. Insofern ist auch nach Ende der Anfechtungsfrist noch lange nicht alles gut.
Jedenfalls hat der WV die Wahl durchzuführen und darf diese nur abbrechen, wenn der Wahl offensichtlich nichtig ist. Eine Wahl für unwirksam oder nichtig zu erklären steht dem WV nicht zu!
Wenn jemand zu mir als WV kommt und die Wahl anfechten muss, dann sage ich ihm selbstverständlich, dass er sich dazu an das Arbeitsgericht wenden muss.