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Stützunterschriften fehlten am Stichtag

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Solingen
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Liste der Stützunterschriften. Wir haben mehrere Standorte weshalb die Vorschlagslisten per Hauspost kamen. Aus einer Filiale kam leider nur die Vorschlagsliste ohne Stützunterschriften, als Wahlvorstand haben wir dann dem Listenführer die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben. Was nun aber angezweifelt wird.

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Community-Antworten (8)

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Relfe

09.05.2022 um 17:59 Uhr

dazu habt ihr doch Besprechungs- und Beschlußprotokolle des WV erstellt, damit ist die Sache dann formal korrekt belegt. Sicher habt die Nachfrist auch schriftlich übermittelt z.B. per e-mail, was ein zusätzlicher Nachweis wäre. Anzwiefeln können alle immer alles, solange ihr formal korrekt gehandelt habt, keine Sorgen machen.

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R.Staunlich

09.05.2022 um 18:27 Uhr

Das Fehlen der Stützunterschriften bei der Einreichung ist ein unheilbarer Mangel!

Falls die Einreichungsftist noch nicht abgelaufen ist, könnte der Einreicher die Liste natürlich erneut einreichen und dann mit den Stützunterschriften. Die Zustimmungserklärungen blieben dabei meines Erachtens gültig.

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Catweazle

10.05.2022 um 12:01 Uhr

Die Zustimmungserklärungen sind zugleich Stützunterschriften. Wenn es genügend sind ist alles in Ordnung.

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R.Staunlich

10.05.2022 um 12:05 Uhr

Catweazle, das ist in dieser Allgemeinheit falsch!

S
Solingen

10.05.2022 um 12:27 Uhr

was ich als Problem sehe ist, dass der Listenvertreter sagt es wurden beide Listen in die Hauspost gelegt es kam aber nur die Vorschlagsliste an und das am Stichtag. Weswegen wir die Nachfrist zum einreichen gegeben haben ( weil wir ja davon ausgegangen sind das es diese Liste gab und sie eigentlich Frist gerecht hier gewesen wäre.)

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Catweazle

10.05.2022 um 12:34 Uhr

Wahlbewerber können einen Wahlvorschlag, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind, auch als wahlberechtigte Arbeitnehmer (§ 14 Abs. 4 BetrVG) unterzeichnen. Die Unterschrift des Bewerbers für die Zustimmung zur Aufnahme in die Liste« gilt zugleich als Stützunterschrift für den Wahlvorschlag, entschied das BAG. BAG, Beschluss vom 6.11.2013 Aktenzeichen 7 ABR 65/11

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R.Staunlich

10.05.2022 um 13:11 Uhr

Catweazle,

Leitsätze sind leider häufig irreführend und es ist daher eigentlich unerlässlich, sicj mit dem zitierten Beschluss zu befasseb. Und in dem Beschluss wirst Du einen Satz finden, der Deiner Auslegung diametral widerspricht, denn das BAG hatte sich hier mit einem gant speziellen Fall zu beschäftigen.

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celestro

10.05.2022 um 13:12 Uhr

@Catweazle

In RN24 wird klar, dass das weit weniger "deutlich" ist, als Du es hier darstellst.

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