Erstellt am 09.05.2022 um 15:59 Uhr von Relfe
dazu habt ihr doch Besprechungs- und Beschlußprotokolle des WV erstellt, damit ist die Sache dann formal korrekt belegt.
Sicher habt die Nachfrist auch schriftlich übermittelt z.B. per e-mail, was ein zusätzlicher Nachweis wäre.
Anzwiefeln können alle immer alles, solange ihr formal korrekt gehandelt habt, keine Sorgen machen.
Erstellt am 09.05.2022 um 16:27 Uhr von R.Staunlich
Das Fehlen der Stützunterschriften bei der Einreichung ist ein unheilbarer Mangel!
Falls die Einreichungsftist noch nicht abgelaufen ist, könnte der Einreicher die Liste natürlich erneut einreichen und dann mit den Stützunterschriften. Die Zustimmungserklärungen blieben dabei meines Erachtens gültig.
Erstellt am 10.05.2022 um 10:01 Uhr von Catweazle
Die Zustimmungserklärungen sind zugleich Stützunterschriften. Wenn es genügend sind ist alles in Ordnung.
Erstellt am 10.05.2022 um 10:05 Uhr von R.Staunlich
Catweazle, das ist in dieser Allgemeinheit falsch!
Erstellt am 10.05.2022 um 10:27 Uhr von Solingen
was ich als Problem sehe ist, dass der Listenvertreter sagt es wurden beide Listen in die Hauspost gelegt es kam aber nur die Vorschlagsliste an und das am Stichtag. Weswegen wir die Nachfrist zum einreichen gegeben haben ( weil wir ja davon ausgegangen sind das es diese Liste gab und sie eigentlich Frist gerecht hier gewesen wäre.)
Erstellt am 10.05.2022 um 10:34 Uhr von Catweazle
Wahlbewerber können einen Wahlvorschlag, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind, auch als wahlberechtigte Arbeitnehmer (§ 14 Abs. 4 BetrVG) unterzeichnen. Die Unterschrift des Bewerbers für die Zustimmung zur Aufnahme in die Liste« gilt zugleich als Stützunterschrift für den Wahlvorschlag, entschied das BAG.
BAG, Beschluss vom 6.11.2013
Aktenzeichen 7 ABR 65/11
Erstellt am 10.05.2022 um 11:11 Uhr von R.Staunlich
Catweazle,
Leitsätze sind leider häufig irreführend und es ist daher eigentlich unerlässlich, sicj mit dem zitierten Beschluss zu befasseb. Und in dem Beschluss wirst Du einen Satz finden, der Deiner Auslegung diametral widerspricht, denn das BAG hatte sich hier mit einem gant speziellen Fall zu beschäftigen.
Erstellt am 10.05.2022 um 11:12 Uhr von celestro
@Catweazle
In RN24 wird klar, dass das weit weniger "deutlich" ist, als Du es hier darstellst.