Erstellt am 09.05.2022 um 11:52 Uhr von Kjarrigan
nein eine Aufteilung KANN erfolgen muss aber nicht
Da muss sich der BR einigen.
Absprache / Erörterung mit dem AG hat auch zu erfolgen und dann wird halt gewählt
Die Liste mit den 7 BRM wird auch da leider überstimmen können.
Erstellt am 09.05.2022 um 11:52 Uhr von celestro
Der BR muss die Freistellung beschließen. Wenn 2 Leute sich melden und die Vorschläge auf 100% lauten, "gewinnt" einer und der andere verliert. Der BR kann aber auch eine 50/50 Verteilung beschließen, oder was anderes ....
Erstellt am 09.05.2022 um 12:02 Uhr von rtjum
passt aber dann während der Wahlperiode auf, denn falls ihr über 500 Ma kommt stehen euch ja 2 Freistellungen zu und die 2. wäre dann für eure Liste
Erstellt am 09.05.2022 um 15:55 Uhr von Muschelschubser
§38 BetrVG beschreibt ja auch Mindestanforderungen.
Theoretisch wären also auch 2 Freistellungen denkbar.
Es stellt sich nur die Frage, wie man das gegenüber der GL argumentieren und durchsetzen kann.
Erstellt am 10.05.2022 um 09:56 Uhr von DanMar1969
Vielen lieben Dank für die Antworten.
Hat mir geholfen