Erstellt am 22.06.2012 um 13:59 Uhr von MonaLisa
@Xantippe,
das entscheiden ganz alleine die Kandidaten, die sich in einer/mehrere Listen eintragen.
Vorrangig ist die Listenwahl, ist auch so im BetrVG hinterlegt.
Sollte zum Fristablauf nur eine Liste eingereicht werden, dann habt ihr die Persönlichkeitswahl.
Ab zwei Listen - Listenwahl
Im übrigen kannst du oben rechts auf den Button "Betriebsratswahl" gehen und nachlesen.