Muss/kann ein neuer Betriebsrat gewählt werden, wenn nach einer (vorläufigen) Insolvenz das Unternehmen verkauft wird?
Erstellt am 29.05.2012 um 09:32 Uhr von folglich Wenn es nur einen neuen Eigentuemer erhaelt, sonst aber im Bestand unveraendert bleibt NEIN.