Erstellt am 07.05.2012 um 15:52 Uhr von wahlvst
1. JA!
2. Sobald die Zahl insgesamt unter 3 gelangt!
Erstellt am 07.05.2012 um 16:33 Uhr von kassenwart
§ 13 Abs. 2
2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder UNTER die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
Merke: Hin und wieder ist es sinnvoll einfach einmal ein Blick ins BetrVG zu werfen, also nicht nur als Buchstütze!! ;-))
Erstellt am 07.05.2012 um 16:52 Uhr von spencer
Vielen Dank für eure schnellen Anworten (auch die sarkastische). Genauso haben wir das auch gewusst... aber Fragen kostete ja nichts.... und darum gleich noch eine Frage:
...Kann man irgendwie neue Ersatzmitglieder in den BTR aufnehmen, ohne Wahl?
Erstellt am 07.05.2012 um 17:04 Uhr von Fairlight
Erstellt am 07.05.2012 um 17:06 Uhr von ohnewissen
Nein!
Und solange kein weiteres BRM sein Amt niederlegt habt Ihr auch kein Anspruch auf Wahlen.
Erstellt am 07.05.2012 um 17:12 Uhr von kassenwart
Ihr könntet per Beschluss den BR auflösen und so dann den Weg für Neuwahlen frei machen.
PS: Klar Fragen schadet nichts. Doch man kann dann auch fragen, liegen wie mit § 13 Abs. 2 falsch ;-))