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18 Jahre und ....

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Wer zählt zu der Belegschaft , um die MA Zahl für die Wahlen zu setzen.

Wählen dürfen ja die über 18 Jahre alt sind. Die unter 18 Jahre alt sind nicht.

Zählen die unter 18 jährigen mit zu der AN Zahl?

MfG

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Community-Antworten (5)

P
Petrus

27.04.2012 um 18:05 Uhr

Kommt drauf an. Grundsätzlich ja - Ausnahme z.B. in §9 bei der Zahl der BRM in Kleinbetrieben (da steht dann explizit "wahlberechtigte AN" im Gesetzestext).

S
Skyline

27.04.2012 um 18:13 Uhr

Mir geht es eigentlich um die unter 18 jährigen Azubis.

Zählen die unter 18 jährigen mit zu der AN Zahl?

G
gironimo

27.04.2012 um 18:32 Uhr

siehe Antwort von petrus.

Wenn nichts anderes im Gesetzestext steht sind auch Menschen unter 18 AN

S
Skyline

27.04.2012 um 18:39 Uhr

Ja seh ich ja auch so.

Finde es eben nicht genau in der Betriebsverfassung .

oder ist der § 5 Arbeitnehmer (1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.

Hier steht halt nicht das Alter der AN:

G
gironimo

28.04.2012 um 11:21 Uhr

wenn da kein Alter steht, ist auch kein Alter gemeint. Also zählen die unter 18 in diesem Fall mit.

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