Erstellt am 19.04.2022 um 12:29 Uhr von celestro
Die Wahlbeteiligung kann man doch an der Wählerliste ablesen. Ich sehe nicht, wieso die Stimmzettel separiert werden sollten.
Erstellt am 19.04.2022 um 12:49 Uhr von Enigmathika
Nein, meines Erachtens sollte man die Stimmzettel keinesfalls separieren. Je nach Wahlbeteiligung könnten daraus Rückschlüsse auf das Wahlverhalten gezogen werden.
Erstellt am 19.04.2022 um 13:15 Uhr von Relfe
ich würde behaupten, der WV hakt die Wähler die gewählt haben in der "Wählerliste" ab, damit keiner 2x wählen kommt.
von daher ist das separieren doch überflüssig, die Wahlbeteiligung kann man doch anhand der "Wählerliste" ausrechnen.
Erstellt am 20.04.2022 um 09:11 Uhr von EDDFBR
Es darf auf keinen Fall separiert werden. Es wird strikt so vorgegangen, wie es die Wahlordnung bei Briefwahl vorsieht. Es muss ja zusätzlich noch bedacht werden, dass ja doch ein einzelner Arbeitnehmer auf die Idee kommen könnte, persönlich seine Stimme abzugeben, nachdem er bereits Briefwahl gemacht hat. Das muss dass entsprechend behandelt werden können.
Erstellt am 20.04.2022 um 09:45 Uhr von celestro
"Es muss ja zusätzlich noch bedacht werden, dass ja doch ein einzelner Arbeitnehmer auf die Idee kommen könnte, persönlich seine Stimme abzugeben, nachdem er bereits Briefwahl gemacht hat. Das muss dass entsprechend behandelt werden können."
Laut TE wählt der Betrieb(steil) komplett per Briefwahl.