Auszählung der Stimmen nach "Bezirk"?
Hallo, ein Betrieb (ohne BR) möchte sich der Wahl im Hauptbetrieb anschließen, da er keinen eigenen BR zustande bringt. Da der Betrieb nur per Briefwahl teilnehmen, aber durchaus die Sitzverteilung beeinflussen kann, ist die Frage ob die Stimmzettel der Betriebe separiert werden müssen? Bei "normalen" Wahlen bekommt man ja auch Ergebnisse je Bezirk. Und so hätte man einen Überblick über die Wahlbeteiligung nach Standort etc.
Community-Antworten (5)
19.04.2022 um 14:29 Uhr
Die Wahlbeteiligung kann man doch an der Wählerliste ablesen. Ich sehe nicht, wieso die Stimmzettel separiert werden sollten.
19.04.2022 um 14:49 Uhr
Nein, meines Erachtens sollte man die Stimmzettel keinesfalls separieren. Je nach Wahlbeteiligung könnten daraus Rückschlüsse auf das Wahlverhalten gezogen werden.
19.04.2022 um 15:15 Uhr
ich würde behaupten, der WV hakt die Wähler die gewählt haben in der "Wählerliste" ab, damit keiner 2x wählen kommt. von daher ist das separieren doch überflüssig, die Wahlbeteiligung kann man doch anhand der "Wählerliste" ausrechnen.
20.04.2022 um 11:11 Uhr
Es darf auf keinen Fall separiert werden. Es wird strikt so vorgegangen, wie es die Wahlordnung bei Briefwahl vorsieht. Es muss ja zusätzlich noch bedacht werden, dass ja doch ein einzelner Arbeitnehmer auf die Idee kommen könnte, persönlich seine Stimme abzugeben, nachdem er bereits Briefwahl gemacht hat. Das muss dass entsprechend behandelt werden können.
20.04.2022 um 11:45 Uhr
"Es muss ja zusätzlich noch bedacht werden, dass ja doch ein einzelner Arbeitnehmer auf die Idee kommen könnte, persönlich seine Stimme abzugeben, nachdem er bereits Briefwahl gemacht hat. Das muss dass entsprechend behandelt werden können."
Laut TE wählt der Betrieb(steil) komplett per Briefwahl.
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