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Auszählung der Stimmen nach "Bezirk"?

M
markusd
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, ein Betrieb (ohne BR) möchte sich der Wahl im Hauptbetrieb anschließen, da er keinen eigenen BR zustande bringt. Da der Betrieb nur per Briefwahl teilnehmen, aber durchaus die Sitzverteilung beeinflussen kann, ist die Frage ob die Stimmzettel der Betriebe separiert werden müssen? Bei "normalen" Wahlen bekommt man ja auch Ergebnisse je Bezirk. Und so hätte man einen Überblick über die Wahlbeteiligung nach Standort etc.

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Community-Antworten (5)

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celestro

19.04.2022 um 14:29 Uhr

Die Wahlbeteiligung kann man doch an der Wählerliste ablesen. Ich sehe nicht, wieso die Stimmzettel separiert werden sollten.

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enigmathika

19.04.2022 um 14:49 Uhr

Nein, meines Erachtens sollte man die Stimmzettel keinesfalls separieren. Je nach Wahlbeteiligung könnten daraus Rückschlüsse auf das Wahlverhalten gezogen werden.

R
Relfe

19.04.2022 um 15:15 Uhr

ich würde behaupten, der WV hakt die Wähler die gewählt haben in der "Wählerliste" ab, damit keiner 2x wählen kommt. von daher ist das separieren doch überflüssig, die Wahlbeteiligung kann man doch anhand der "Wählerliste" ausrechnen.

E
EDDFBR

20.04.2022 um 11:11 Uhr

Es darf auf keinen Fall separiert werden. Es wird strikt so vorgegangen, wie es die Wahlordnung bei Briefwahl vorsieht. Es muss ja zusätzlich noch bedacht werden, dass ja doch ein einzelner Arbeitnehmer auf die Idee kommen könnte, persönlich seine Stimme abzugeben, nachdem er bereits Briefwahl gemacht hat. Das muss dass entsprechend behandelt werden können.

C
celestro

20.04.2022 um 11:45 Uhr

"Es muss ja zusätzlich noch bedacht werden, dass ja doch ein einzelner Arbeitnehmer auf die Idee kommen könnte, persönlich seine Stimme abzugeben, nachdem er bereits Briefwahl gemacht hat. Das muss dass entsprechend behandelt werden können."

Laut TE wählt der Betrieb(steil) komplett per Briefwahl.

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