vereinfachtes Wahlverfahren mit reiner Personenwahl trotz 160 Beschäftigten
Hallo zusammen, ich bin selbst im Wahlvorstand. Nachdem wir als Gremium mit der Geschäftsleitung ein vereinfachtes Wahlverfahren mit Personenwahl angefragt haben und dies von der Geschäftsführung auch genehmigt wurde, haben wir heute das Wahlausschreiben ausgehängt. Nun haben wir aber als Wahlvorstand den internen Konflikt und sehen uns in einer leichten Zwickmühle, da wir uns unsicher sind wie es mit den Vorschlagslisten nun aussieht. Reicht nun eine Liste wo sich jeder der sich zum Betriebsrat aufstellen lassen möchte, oder müssen trotzdem mehrere Listen eingereicht werden ?
Community-Antworten (4)
13.04.2022 um 20:07 Uhr
Es können mehrere Listen eingereicht werden. Diese werden dann vom WV zu einer alphabetisch sortierten Liste zusammengefasst.
13.04.2022 um 21:21 Uhr
ok, Danke. Angenommen es gibt mehrere Listen die eingereicht werden, auf einer Liste sind 3 Leute eingetragen, auf liste 2 sind bsp. 5 leute eingetragen auf liste 3 nur einer, dann wird trotzdem so Verfahren richtig ?
13.04.2022 um 21:55 Uhr
Wieso "trotzdem"?
13.04.2022 um 23:51 Uhr
Ja! Es ist völlig egal, wieviele Personen auf den Listen sind. Sofern genug Stützunterschriften drauf sind, wird wie beschrieben verfahren.
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