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vereinfachtes Wahlverfahren mit reiner Personenwahl trotz 160 Beschäftigten

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Trillerpfeiffe
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin selbst im Wahlvorstand. Nachdem wir als Gremium mit der Geschäftsleitung ein vereinfachtes Wahlverfahren mit Personenwahl angefragt haben und dies von der Geschäftsführung auch genehmigt wurde, haben wir heute das Wahlausschreiben ausgehängt. Nun haben wir aber als Wahlvorstand den internen Konflikt und sehen uns in einer leichten Zwickmühle, da wir uns unsicher sind wie es mit den Vorschlagslisten nun aussieht. Reicht nun eine Liste wo sich jeder der sich zum Betriebsrat aufstellen lassen möchte, oder müssen trotzdem mehrere Listen eingereicht werden ?

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Community-Antworten (4)

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R.Staunlich

13.04.2022 um 20:07 Uhr

Es können mehrere Listen eingereicht werden. Diese werden dann vom WV zu einer alphabetisch sortierten Liste zusammengefasst.

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Trillerpfeiffe

13.04.2022 um 21:21 Uhr

ok, Danke. Angenommen es gibt mehrere Listen die eingereicht werden, auf einer Liste sind 3 Leute eingetragen, auf liste 2 sind bsp. 5 leute eingetragen auf liste 3 nur einer, dann wird trotzdem so Verfahren richtig ?

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R.Staunlich

13.04.2022 um 21:55 Uhr

Wieso "trotzdem"?

C
celestro

13.04.2022 um 23:51 Uhr

Ja! Es ist völlig egal, wieviele Personen auf den Listen sind. Sofern genug Stützunterschriften drauf sind, wird wie beschrieben verfahren.

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