Erstellt am 13.03.2012 um 13:07 Uhr von rainerw
@inglis
Folgender Link sollte Dir weiter helfen. Scrolle runter bis auf Seite 5 bis Du anlangst bei1.2.2.1
http://www.haufe.de/ShopData/productpdfs/04136-0004_ReadingSample.pdf.
400€ Kräfte sind Beschäftigte nach dem Teilzeitbefristungsgesetzt und zählen mit.
Erstellt am 13.03.2012 um 13:41 Uhr von rkoch
Eine Frage wird IMHO in dem Link nicht beantwortet:
> wenn wir unter 20 MA sind, wird dann unser noch ganz neue BR (vor 1 Jahr gewählt) wieder aufgelöst?
Nein! Der BR wird nur unter zwei Bedingungen aufgelöst:
1. Ein Gericht löst den BR auf
2. Der Betrieb hat nur noch weniger als 5 i.d.R. beschäftigte AN. Dann verliert er die BR-Fähigkeit nach §1 BetrVG und kann deshalb keinen BR mehr haben. Das tritt aber erst ein, wenn der AG die unternehmerische Entscheidung gefällt hat, *** auf Dauer *** nur noch max. 4 AN zu beschäftigen. Nur weil momentan nur noch 4 oder weniger AN beschäftigt sind wird der BR i.d.R. noch nicht aufgelöst.
Das andere was unter 1.2.2.1 im obigen Link steht ist keine "Auflösung" des BR, sondern "nur" eine Anpassung der Größe und Zusammensetzung des BR, und die ist eben nur relevant am Stichtag exakt 24 Monate nach dem Wahltag, sonst nicht. In dem Fall muß der BR eben einen Wahlvorstand einsetzen, damit der "angepasste" BR gewählt wird, der dann den bestehenden BR nahtlos ersetzt.
Das gleiche gilt eben in allen Fällen des §13 (2) BetrVG, z.B. eben auch wenn ihr nicht mehr genug BRM seid (nach Nachrücken aller EBRM) um die ursprüngliche Größe des BR aufrecht zu erhalten.