Guten Morgen zusammen

Ein Mitarbeiter hat nun fristgerecht Einspruch gegen die Wahlordnung eingelegt und fordert die Herausgabe der Schriftstücke des Wahlvorstands.(Anwesenheitsliste;Beschlussprotokolle;schriftliche Einverständniserklärung des AG zum vereinfachten Wahlverfahren mit 101 AN)
Ist dies zulässig und wenn ja finden wir eine Gesetz?

Danke für die Hilfe