Betriebsrat soll in Mitarbeitervertretung umgewandelt werden
Guten Tag, wie in meiner Überschrift schon steht soll unser Betriebsrat in eine Mitarbeitervertretung umgewandelt werden. Er wurde erst vor kurzem neu gewählt.
Mein Fragen:
Geht das einfach so mitten unter der Periode? Geht das ohne die Zustimmung der Mitarbeiter (die den Rat schließlich gewählt haben)? Ist es ratsam den BR einfach auf eine MAV umzuwandeln? Man hat als MAV nicht mehr so viele Rechte wie ein BR.
Community-Antworten (24)
14.12.2011 um 12:57 Uhr
@ Plueschraupe, "soll unser Betriebsrat....." ??? Wer stellt so eine bescheuerte Forderung an euch? Lasst euch nicht kirre machen! Ihr habt ein gewähltes Betriebsratsgremium und handelt nach dem BetrVG. Dort steht garantiert nicht, dass man nach Lust und Laune wechseln kann. Wie du selbst bereits festgestellt hast, hat die MAV ÜBERHAUPT !! keine Rechte!
14.12.2011 um 13:02 Uhr
Der Betriebsrat ist die Mitarbeitervertretung. Da sagt mal eurem AG daß da nicht umgewandelt werden muss und auch nicht umgewandelt werden kann.
und erinnert auch mal euren Arbeitgeber an $119 Betrvg
§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
- die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört, oder
- ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses um seiner Tätigkeit willen oder eine Auskunftsperson nach § 80 Abs. 2 Satz 3 um ihrer Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt.
14.12.2011 um 13:25 Uhr
Vielen Dank soweit,
der Betriebsrat hat darüber abgestimmt und hat sich mit 4 zu 3 stimmen dafür entschieden.
Nochmal die Frage für Dummis.
Kann der BR "überhaupt" gewechselt werden?
14.12.2011 um 13:40 Uhr
Ist euer Arbeitgeber eine Kirche? Eigentlich blöde Frage, dann hättet ihr von vornherein keinen BR gehabt. Im Grunde könnt Ihr das Kind aber nennen wie ihr wollt, dafür hätte es keines Beschlusses bedurft. Kasperletheater würde mir da spontan einfallen. Trotzdem bleibt es ein Betriebsrat. Welche Rechte ihr als solcher wahrnehmt könnt ihr nur selber entscheiden. Eure Pflichten bleiben die gleichen, die Rechte ebenso.
14.12.2011 um 13:42 Uhr
M.E. müsste dazu erst einmal der bestehende BR aufgelöst werden. Und dies ist nur gem. § 23 BetrVG: Auflösung bei groben Pflichtverstößen durch Gerichtsbeschluss (!!!) möglich. Ein gewählter BR bleibt demnach mindestens bis zur nächsten Wahl bestehen (und muss auch seinen Pflichten nachkommen). das BetrVG ist ein GESETZ, das eine ander Mitarbeitervertretung nicht vorsieht!
Auch ein BR-Gremium kann sich nicht selbst auflösen und zur Mitarbeitervertretung ohne Rechte und Pflichten mutieren!
Die Arbeitskollegen oder die Gewerkschaft könnten sich zusammentun und die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung (nämlich die Mutation zur Mitarbeitervertretung) beantragen und anschließend einen "anständigen" Betriebsrat neu wählen, der keine solch kuriosen Beschlüsse fasst! Ts-ts-ts - Sachen gibts...
14.12.2011 um 13:43 Uhr
@Plueschraupe, nein, das geht nicht! Auch die Abstimmung könnt ihr in die Tonne kloppen. Wenn ihr schon mit aller Gewalt gegen einen rechtlich untermauerten Betriebsrat seid, dann müsst ihr als Betriebsrat zurücktreten.......... So ein Unfug, warum wollt ihr keinen Betriebsrat mehr???
14.12.2011 um 13:54 Uhr
Seid ihr ein Betrieb nach kirchlichem Recht? In diesem Fall wäre eine MAV richtiger da in diesen Betrieben i.d.R. kein BR gebildet wird.
Falls nicht: Der Beschluß entfaltet NULL Wirkung, da eine derartige Umwandlung vom BetrVG her nicht vorgesehen ist. Der BR ist gewählt und seine Amtszeit endet nur nach §13 bzw. §21 (a, b) BetrVG. Danach ist der einzige Beschluß der die Amtszeit des BR beenden würde der Rücktrittsbeschluß nach §13 (2) 3. und in dem Fall ist der BR nach §16 BetrVG verpflichtet Neuwahlen einzuleiten. So er dieser Pflicht nicht nachkommt bleibt er nach §22 BetrVG im Amt. Die Neuwahlen können dann vom ArbG auf Antrag von drei Wahlberechtigten nach §16 (2) den Wahlvorstand.
Du siehst: Ein BR KANN faktisch nicht enden, außer alle Beteiligten bleiben inaktiv....
Was soll denn überhaupt in diesem Sinne eine MAV sein? Welche Aufgaben hat sie? Tritt diese MAV (der ehemalige BR) zusammen, nach welchen Regeln will er seine MA "vertreten"? Nach BetrVG? Verzichtet diese MAV dann wenigstens auf ihren Kündigungsschutz? Falls diese MAV zusammentritt, so ist das rechtlich gesehen immer noch der BR, da dieser nicht aufgelöst wurde.. Normalerweise wird diese MAV recht schnell bemerken, das sie entweder nur BR sein kann oder effektiv gar nicht mehr existiert....
14.12.2011 um 14:26 Uhr
@Plueschraupe das geht nicht so einfach.Das der AG das gerne hätte glaube ich schon,aber da gibt es EIN bis ZWEI hürden .-)
14.12.2011 um 14:32 Uhr
Mir stellt sich hier spontan die Frage, wieviel man euch für diesen Unsinn versprochen hat...
14.12.2011 um 15:02 Uhr
Die Sache ist die, ich bin nur Ersatzmitglied mit guter Lobby ;). Im BR selbst sitzt eine Marionette der GL, die nach der umstruckturierung aber zurücktreten will.
14.12.2011 um 17:10 Uhr
Du merkst schon - die Kollegen reagieren empöhrt bis verständnislos - ich auch.
Wer hatte denn überhaupt diese Idee?
Wenn Ihr erst vor kurzem gewählt habt, solltet Ihr vielleicht erst einmal Seminare besuchen und Euch mit den Rechten und Pflichten des BR auseinandersetzen.
Und denkt daran - die Kollegen haben Euch gewählt, dass Ihr ihre Interessen wahrnehmt und Euch nicht aus dem Staub macht.
14.12.2011 um 17:14 Uhr
@Plueschraupe ach so die Kiste, dann kannst du ja agieren, auch als EBRM darfst du nun handeln, aber bitte Vergesse nicht alle im BR wurden von der Belegschaft Gewählt warum sie nun die Marionette der "GL" Gewählt haben und nicht dich.Wird uns wohl immer ein Rätzel bleiben.
14.12.2011 um 18:21 Uhr
Der BR kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Auflösung beschließen. Doch dann belibt er geschäftsführen weiter im Amt und MUSS unverzüglich Neuwahlen einleiten.
Der BR kann diesen Beschluss auch fassen gegen den Willen der Ersatzmizglieder.
BR hat die Rechtsgrundlage BetrVG und die MAV das MAVG MAVG/MAV gilt für kirschliche Einrichtungen.
14.12.2011 um 19:13 Uhr
So jetzt hab ich etwas mehr Zeit.
Erstmal vielen vielen Dank.
Die von mir oben beschriebene Marionette ist higher Management tätig. Auch ich dachte er würde den Spagat zwischen Führungskraft und BR-Mitglied gut schaffen. Aber anscheinend klappt das nicht wie man hört.
@Angelzoom: Ich weiß schon warum sie Ihn gewählt haben ;)
Und wir sind keine kirchliche Einrichtung
Also fasse ich nochmal kurz zusammen.
Der BR kann sich nicht einfach auflösen und in eine Mitarbeitervertretung umwandeln. Selbst wenn die das jetzt öffentlich machen ist es trotzdem nicht gültig.
Sie können zwar eine Auflösung beschliessen, bleibt aber solange bestehen bis neu gewählt wird.
Vielen Dank an alle nochmal und ich hoffe das die ganze Sache gut für die AN ausgeht, weil irgendwas muss ja dahinterstecken, dass diese Geschichte angeleihert wurde.
14.12.2011 um 20:47 Uhr
@Plueschraupe rein Interesse halber muss ich jetzt doch noch mal nachfragen: soll unser Betriebsrat in eine Mitarbeitervertretung umgewandelt werden Ist mal erklärt worden, wie das ablaufen soll und welche Befugnisse die MAV dann haben soll? Warum wurde überhaupt darüber abgestimmt? Hat der BR überhaupt eine Ahnung, was eine MAV ist? Wissen die Beschäftigten das schon?
14.12.2011 um 20:57 Uhr
Nein, davon ist noch gar nichts Public gemacht worden. Wie geschrieben ich habe eine gute Lobby. Offiziell weiss ich auch nichts. Nur das was ich geschrieben hab. Niemand wurde gefragt und warum da im BR abgestimmt wurde weiss ich auch nicht.
Warum dafür gestimmt wurde kann ich mir allerdings schon vorstellen. Drei weitere BR Mitglieder sind Angestellte in der Abteilung des ankurblers und wer stellt sich schon gegen seinen Chef. Wir sind eine kleine Firma und ich denke viele wissen (leider) ihre Rechte nicht.
14.12.2011 um 22:03 Uhr
Hmmm, da frag ich mich doch, warum hat erst eine Wahl stattgefunden und warum haben die sich wählen lassen, die jetzt für eine MAV abgestimmt haben? Grübel, Kopf kratz, nicht versteh!! Könnte ja aber ein guter Boden für Dich sein, bei Neuwahlen, wenn Du denn willst und Betriebsöffentlichkeit nützt manchmal auch!:o))
15.12.2011 um 09:06 Uhr
@Plueschraupe für ich ist immer noch offen warum du EBRM bist aber der Rest vom BR scheinbar keine Probleme hat, deine Lobby sehe ich eher als " merkwürdigkeit" an.Ansonsten würdest du ja im BR sein und nicht die andren die gegen die Belange der Belegschft handeln.
15.12.2011 um 09:35 Uhr
Also da der "Beschluss" 4:3 ausging, seid ihr mindestens 101 Mitarbeiter, so furchtbar klein is das auch wieder nicht. Chef s machen sich in dem Punkt gerne ein wenig kleiner als sie es tatsächlich sind. Es braucht nur drei Leute um eine Betriebsratswahl anzuleiern, dass dann evtl ein Chef versucht seine eigenen Leute im Gremium unterzubringen, wenn er die Wahl schon nicht verhindern kann, ist ja nun so ungewöhnlich auch nicht.
@Angel vielleicht n blöder Listenplatz?
15.12.2011 um 09:37 Uhr
@ANGELZOOM ich finde Deine Antwort ziemlich merkwürdig und schwer verständlich. für ich ist immer noch offen warum du EBRM bist Wofür ist das wichtig im Zusammenhang mit der Frage, hier gibt es ja mehrere Möglichkeiten, die keinesfalls zwangsläufig etwas mit der "Qualität" des Kandidaten zu tun haben müssen.
aber der Rest vom BR scheinbar keine Probleme hat, Der Rest womit keine Probleme hat??? Den BR in eine MAV umzuwandeln oder wie soll man diesen Satz verstehen? Immerhin haben wenigstens 3 BRM gegen eine Umwandlung gestimmt, also wie kommt Deine Ansicht zustande?????
Ansonsten würdest du ja im BR sein und nicht die andren die gegen die Belange der Belegschft handeln. Höchst merkwürdige Schlussfolgerung.
15.12.2011 um 10:18 Uhr
Ich denke euch kann eigentlich nur die Gewerkschaft helfen. Denn die kann und darf Informationen an die Belegschaft verteilen. Erstellt einen Flyer, in dem ihr die hier gewonnen Erkenntnisse darstellt und die Vorteile des Betriebsrats als Mitarbeitervertretung. Das verteilt ihr (nur Gewerkschaftsmitglieder) in einer Pause oder vor Arbeitsbeginn an alle Mitarbeiter.
Der Flyer muss von der Gewerkschaft genehmigt sein und das Logo beinhalten, so daß er als Gewerkschaftsinformation zu erkennen ist.
Sollte die Gewerkschaft den Beschluß als Auflösung des BR betrachten, kann diese euch helfen einen richtigen BR nun neu zu wählen. Auch ist die Gewerkschaft berechtigt Anzeige nach §119 BetrVG zu erstatten.
15.12.2011 um 11:02 Uhr
Also, Niemand, ich bin ja auch ein Vertreter der Fraktion die GEW befürwortet, aber das ist hier der falsche Ansatz (abgesehen von der Variante das Unterstützung der GEW nie falsch ist).
Sollte die Gewerkschaft den Beschluß als Auflösung des BR betrachten
Damit hat die GEW nämlich wirklich nichts zu tun.... Wenn überhaupt dann hat ein ArbG den Willen der BRM zu erforschen ob der Beschluß "den BR in eine MAV umzuwandeln" überhaupt als Rücktrittsbeschluß zu werten ist. Und falls nicht ist eine Neuwahl UNZULÄSSIG. Die GEW kann hier also bestenfalls raten was sie glaubt das ein ArbG im Falle eines entsprechenden Antrages beschließen würde. Mehr aber auch nicht. Und das ist genauso unbeachtlich wie irgendeine unserer Meinungen zu der Sache.
Zum Thema Flyer: Warum sollen nicht die MA auch ohne die GEW derartige Flyer machen (abgesehen davon das diese die GEW zahlt wenn sie welche macht) ? Die Story mit Logo, etc. ist ja witzig aber vollkommen belanglos - bestenfalls Werbung für die GEW....
Auch ist die Gewerkschaft berechtigt Anzeige nach §119 BetrVG zu erstatten.
Wegen was? Gegen wen? Ich habe bislang nichts gehört was auch nur im Entferntesten an "Störung der Tätigkeit des BR" heranreicht. Das der AG den Vorschlag macht das der BR sich in eine MAV umwandeln soll? Vorschlagen kann der AG vieles. Dadurch wird das nicht zur Behinderung von BR-Arbeit. Es war allein der BR der da Unsinn verzapft. Und gegen den kann man kein Verfahren nach §119 einleiten.
Der einzige (und vielleicht auch sinnvolle) Weg wo die GEW aktiv werden kann und sollte (so sie überhaupt zuständig ist, Stichwort: Im Betrieb vertreten!) ist, ein Auflösungsverfahren nach §23 (1) gegen den BR zu betreiben....
15.12.2011 um 11:11 Uhr
Hier mal ein Link der erklärt warum die Gewerkschaft hier hilfreich ist. http://besondere-dienste.hessen.verdi.de/service_fuer_aktive/rechte_der_gewerkschaft_im_betrieb
Dem einzelnen Mitarbeiter kann der AG durchaus untersagen Flyer im Betrieb zu verteilen und auszuhängen. Er kann das sogar als Stöhrung des Betriebsfriedens ansehen. Der Gewerkschaft kann er das nicht verbieten.
Wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt hat die Gewerkschaft das Recht eine BR Wahl einzuleiten.
15.12.2011 um 11:21 Uhr
Das die GEW das darf steht außer Frage, aber auch MA dürfen das, wenn auch nicht während ihrer AZ (weder das Erstellen noch das Verteilen) und auch nicht in der Form das sie unternehmensschädigende Parolen verteilen, z.B. zum Streik aufrufen. Ebenfalls nicht erlaubt ist Eigentum des Unternehmens (z.B. Kopierer, Papier, etc.) für diese Zwecke zu verwenden.
Aber die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit verlangt das JEDER AN auf eine angemessene Weise im Betrieb seine Meinung sagen darf so lange er damit nicht die Rechte anderer verletzt.
Insofern kommt es auf den INHALT der Flyer an.
Evtl. könnte der AG auch verbieten das betriebliche Anschlagtafeln missbraucht werden. Aber gegen Flyer angemessenen Inhalts kann er nichts tun, im Zweifelsfalle verteile ich die einfach vor dem Werkstor an alle die nach Hause gehen.....
Eine andere Variante wäre das 1/4 der AN vom BR verlangt eine Betriebsversammlung einzuberufen (§43 (3) BetrVG) und dort das Thema auszudiskutieren... Wahrscheinlich die beste Variante...
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