Vereinfachtes Wahlverfahren vereinbart.
Hallo zusammen,
Wir sind ein Betrieb mit derzeit knapp über 100 MA und haben uns schriftlich mit dem AG für das vereinfachte Wahlverfahren entschieden.
Die Wählerliste mit der Wahlordnung hängt nun für alle ersichtlich aus.
Jetzt möchte ein MA eine eigene Liste aufstellen lassen obwohl wir was anderes vereinbart haben. Er lässt sich auch nicht überreden sich auf nur eine Liste zu setzen, da er befürchtet nicht gewählt zu werden, wobei wir überhaupt schon Schwierigkeiten haben, dass sich geeignete Kandidaten finden.
Käme er damit durch oder können wir mit ihm klären,dass er dennoch auf die eine Liste mit raufkommt.
Vielen dank schon mal fürs Lesen und hoffentlich helfen.
Community-Antworten (2)
22.03.2022 um 12:18 Uhr
Wenn das vereinfachte Verfahren vereinbart ist, kann nicht irgend jemand etwas anderes durchsetzen. Er kann sich eine eigene Liste machen und wird dann später auf die "gemeinsame" Liste übertragen.
22.03.2022 um 14:04 Uhr
§ 33 der WO "(1) Die Wahl des Betriebsrats erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen. Die Wahlvorschläge sind von den Wahlberechtigten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften bis zum Ende der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands bei diesem einzureichen. (...)"
Der Kollege hat also zuallererst mal völlig Recht! Er hat das Recht, einen eigenen Wahlvorschlag einzubringen. Das könnt Ihr ihm nicht verwehren.
$ 34 der WO "(1) (...) Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. (...)"
Der Wahlvorstand hat dann für die Erstellung der Stimmzettel (nicht für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge!) die Bewerber alphabetisch zu sortieren.
Davon sollte der WV nicht abweichen, wenn er keine Wahlanfechtung riskieren will.
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