Erstellt am 18.03.2022 um 11:51 Uhr von celestro
Es gibt kein "wir müssen Listenwahl" machen.
Wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, dann gibt es Listenwahl. Wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird, dann Personenwahl.
Sollte es dazu kommen, das alle Kandidaten nur vereinzelt auftreten, dann gäbe es Listenwahl mit Listen, auf denen jeweils nur 1 Kandidat ist. Das ist dann halt so.
"Und welche Regel gilt dann für Unterstützer Unterschriften?"
Die Regel, die immer für Unterstützer gilt ... jeder Wahlvorschlag muss von 5% (immer aufrunden) der MA (maximal 50) unterzeichnet sein.
Erstellt am 18.03.2022 um 12:43 Uhr von nicht brauchen
Man hat dann aber nur eine Stimme! Man kann nur eine Liste wählen. Es wird keine Personenwahl!
Wenn Einigkeit im Betrieb herrscht kann man auch eine Liste einreichen mit allen Kandidaten. Falls es die einzigste Liste bleibt, so hat man wieder Personenwahl mit mehr Stimmen....