Erstellt am 18.03.2022 um 09:55 Uhr von Kjarrigan
Da hilft nur Bote, Taxi oder ähnliches
Es muss eine Originalunterschrift sein
Wenn es nur um die Zustimmung zur Kandidatur geht - die kann man auf einem Extrazettel verfassen und dann an den Wahlvorschlag drantackern
Erstellt am 18.03.2022 um 10:19 Uhr von celestro
"auf dem Postweg kann es jetzt knapp werden."
Wenn die Personen in Quarantäne sind, könnten sie die Rückantwort eh nicht zurücksenden. ;-))))
Erstellt am 18.03.2022 um 11:54 Uhr von Dummerhund
@celestro
"Wenn die Personen in Quarantäne sind, könnten sie die Rückantwort eh nicht zurücksenden. ;-))))"
Warum nicht? Weil er nicht zum Briefkasten kommt?
Diesen Weg könnten dann auch andere für den sich in Quarantäne befindlichen gehen.
Beispiel: Einer unserer Untermieter ist derzeit in Quarantäne. Er schreibt meiner Frau über Whatsup was er an Lebensmittel braucht und hängt Tasche und Geld von draußen an seiner Wohnungstür. Meine Frau geht einkaufen und schreibt ihm eine Nachricht wenn sie wieder da ist.
Erstellt am 18.03.2022 um 12:24 Uhr von celestro
in Deinem Beispiel hat derjenige die ja auch nicht zurückgeschickt. ;-)
aber ja ... so ginge das dann. Da die Zeit aber eh schon verdammt knapp ist ...
Wobei das ja eh eine Frage für die Listen ist und nicht für den WV. Also wenn ICH jemanden unbedingt auf meiner Liste haben will, würde ich da vorbei fahren (mich drum kümmern, das jemand vorbei fährt).
Erstellt am 18.03.2022 um 12:50 Uhr von Dummerhund
"in Deinem Beispiel hat derjenige die ja auch nicht zurückgeschickt. ;-)"
Stimmt ;-) Aber wären in seinem Betrieb Wahlen, würden wir den Brief auch für ihn in den Betrieb bringen, auch wenn Fahrstrecken hier auf dem Land größer sind.
Erstellt am 18.03.2022 um 13:19 Uhr von seehas
Zur Not kann die Liste auch ohne die fehlenden Unterschriften eingereicht werden. Der Wahlvorstand prüft die Liste und setzt eine Nachfrist zur Behebung des (behebbaren) Mangels. Wenn parallel die Unterschriften organisiert werden reicht die Zeit.
Erstellt am 18.03.2022 um 14:46 Uhr von R.Staunlich
"Zur Not kann die Liste auch ohne die fehlenden Unterschriften eingereicht werden."
Das ist richtig, aber brandgefährlich, denn wenn diese Zustimmungserklärung nicht beikommt, dann ist die ganze Liste hinfällig. Das würde ich nicht riskieren.