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Briefwahlunterlagen und Auslandsaufenthalt

M
Maikell
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir haben am Montag, 04. April unsere BR-Wahl. Die Veröffentlichung der Vorschlagslisten ist auf Montag, 21. März angesetzt. Eine Mitarbeiterin hat heute Freitag Briefwahl beantragt. Problem: Sie ist vom 21.03. bis mindestens 04.04. (Wahltag) in Urlaub, und zwar in Griechenland. Sie kann also nicht an die Unterlagen kommen. Wie lässt sich das lösen? Die Unterlagen (Stimmzettel, Vorschlagslisten) sind noch nicht erstellt.

Gruß Michael

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Community-Antworten (3)

R
R.Staunlich

18.03.2022 um 01:56 Uhr

Ist in Griechenland die Post noch nicht erfunden?

M
Maikell

20.03.2022 um 00:56 Uhr

Schon, aber Wählerin behauptet, die 14 Tage reichen nicht für eine Abwicklung mit griechischer Post und hat dieses Angebot abgelehnt. Sie hat riesen Terror gemacht, rumgebrüllt und mit Anwalt gedroht und Wahlanfechtung. Wir haben lange diskutiert und um den Frieden willen im Schnellverfahren einen Stimmzettel erstellt. Dieser Stimmzettel ist aber noch nicht das fertige Formular und wird bei der Wahl anders aussehen. Die mitgegebenen Umschläge sind nicht die neuen, sondern aus dem Restbestand der letzten Wahl, die wir aber wegen schlechter Gummierung entsorgen. WIe bewertet Ihr das? Haben wir falsch reagiert? Ist das Vorgehen rechtlich zu vertreten?

C
celestro

20.03.2022 um 13:00 Uhr

"Ist das Vorgehen rechtlich zu vertreten?"

Nein! Angst ist ein schlechter Ratgeber ... wie man hier wieder erkennen kann.

"um den Frieden willen im Schnellverfahren einen Stimmzettel erstellt. Dieser Stimmzettel ist aber noch nicht das fertige Formular und wird bei der Wahl anders aussehen."

Ihr liefert selbst einen Punkt, damit die Wahl am Ende anfechtbar wird.

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