Hallo zusammen,

bei unserer nächsten GBR-Sitzung soll ein Wahlvorstand in einem betriebsratslosen Standort eingesetzt werden. Da unser Standort räumlich nicht weit entfernt ist, möchten wir dann dem dortigen WV aktiv bei den Wahlen vor Ort helfen.

Inwieweit ist die zulässig? § 17, 2 BetrVG steht in der Kommentierung ( Klebe ) lediglich das ein GBR Zutrittsrecht hat, um festzustellen, ob MA das Amt eines Wahlvorstandes übernehmen möchten. Weiter finde ich leider nichts.

Ist ein Beschluss im GBR, das GBRM x+y für Hilfe, auch persönlich vor Ort, zuständig sind, ausreichend? Gibt es da überhaupt eine Rechtsgrundlage für sowas, oder ist dies verhandlungssache mit der GF?

Grüßle