Erstellt am 12.03.2022 um 18:01 Uhr von Catweazle
Der WV hat die Liste zu prüfen und nicht das Zustandekommen. Es ist kein Ablehungsgrund wenn die Unterschriften nicht korrekt gesammelt wurden. Definitiv dürfen einzelne Unterschriften aus diesem Grund nicht storniert werden.
"Es ist nicht Aufgabe des Wahlvorstands zu prüfen, ob Wähler bei der Sammlung von Stützunterschriften beim Wahlvorschlag getäuscht wurden (BAG v. 15.5.2013 - 7 ABR 40/11)"
Erstellt am 13.03.2022 um 01:10 Uhr von celestro
Kann man sein Problem nicht wenigstens in “verständlich” vorbringen?
Was heißt “nicht die gesamte Liste sehen”?
Erstellt am 13.03.2022 um 06:40 Uhr von Adjoa
Die ganze Vorschlagsliste. Sie sagen die Kollegen die die Stützunterschriften geben müssen erstmal die ganze Liste sehen sonst ist die ganze Liste ungültig. Vielleicht die Unterschriften aber nicht die ganze Liste. Oder?
Erstellt am 13.03.2022 um 08:11 Uhr von Enigmathika
Verstehe ich Dich richtig: Die Kolleg:innen leisten Stützunterschriften, bekommen aber gar nicht die gesamte Liste zu sehen und wissen also nicht, für wen sie alles unterschreiben? Das ist so natürlich nicht korrekt, aber das macht die Liste nicht automatisch ungültig. Auch dürfen nicht einfach einzelne Unterschriften gestrichen werden.
Dieses Vorgehen könnte die Wahl aber anfechtbar machen.
Erstellt am 13.03.2022 um 09:38 Uhr von celestro
Dann hast Du völlig recht. Wird später noch ein Kandidat auf die Liste genommen, werden die bis dahin gesammelten Unterschriften ungültig. Wieso Euer WV etwas anderes glaubt? Keine Ahnung!