Vorschlagsliste
Hallo.
Ich habe gestern mit dem Wahlvorstand diskutiert.
Sie behaupten, dass, wenn bereits 3-4 Kollegen, die ihre Unterschrift für die Zulassung zur Kandidatur(5% der Belegschaft) abgegeben haben, nicht die gesamte Vorschlagsliste sehen, dann wird die gesamte Liste gelöscht. Ich weiß, dass in diesem Fall die Unterschriften storniert werden können aber nicht die ganze Liste. Könnt ihr das bestätigen?
Community-Antworten (5)
12.03.2022 um 19:01 Uhr
Der WV hat die Liste zu prüfen und nicht das Zustandekommen. Es ist kein Ablehungsgrund wenn die Unterschriften nicht korrekt gesammelt wurden. Definitiv dürfen einzelne Unterschriften aus diesem Grund nicht storniert werden. "Es ist nicht Aufgabe des Wahlvorstands zu prüfen, ob Wähler bei der Sammlung von Stützunterschriften beim Wahlvorschlag getäuscht wurden (BAG v. 15.5.2013 - 7 ABR 40/11)"
13.03.2022 um 02:10 Uhr
Kann man sein Problem nicht wenigstens in “verständlich” vorbringen?
Was heißt “nicht die gesamte Liste sehen”?
13.03.2022 um 07:40 Uhr
Die ganze Vorschlagsliste. Sie sagen die Kollegen die die Stützunterschriften geben müssen erstmal die ganze Liste sehen sonst ist die ganze Liste ungültig. Vielleicht die Unterschriften aber nicht die ganze Liste. Oder?
13.03.2022 um 09:11 Uhr
Verstehe ich Dich richtig: Die Kolleg:innen leisten Stützunterschriften, bekommen aber gar nicht die gesamte Liste zu sehen und wissen also nicht, für wen sie alles unterschreiben? Das ist so natürlich nicht korrekt, aber das macht die Liste nicht automatisch ungültig. Auch dürfen nicht einfach einzelne Unterschriften gestrichen werden.
Dieses Vorgehen könnte die Wahl aber anfechtbar machen.
13.03.2022 um 10:38 Uhr
Dann hast Du völlig recht. Wird später noch ein Kandidat auf die Liste genommen, werden die bis dahin gesammelten Unterschriften ungültig. Wieso Euer WV etwas anderes glaubt? Keine Ahnung!
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