Erstellt am 08.03.2022 um 11:11 Uhr von celestro
1.) Das geht NICHT (ohne eine betriebsratslose Zeit).
2.) Wiese wollen die MA nicht im März wählen?
Erstellt am 08.03.2022 um 11:11 Uhr von Kjarrigan
Nein die Amtszeit endet dann definitiv Anfang März 2022.
Ich schriebe absichtlich nicht 04.03 (Tag der Wahl), weil ihr den Tag der ersten konstituieren Sitzung Eures 1 BR nehmen müsst.
Wenn die noch gleich am Wahltag - also 04.03.2018 war endet die Amtszeit eures derzeitigen BR am 03.03.2022.
Ihr seid also schon BR los.
Wenn am 18.03 erst die Wahl stattfindet und der neue BR sich z.B. am 21.03 konstituiert endet dessen BR Zeit trotzdem am 03.03.,2026.
DAs könntet ihr nur ändern indem ihr irgendwann in den vier Jahren bis dahin eine Neuwahl einleitet. Dann könntet ihr Euch in 2026 den Zeitraum zwischen 01.03. und 31.05. legen
Erstellt am 08.03.2022 um 11:13 Uhr von Enigmathika
Nein. Die Amtszeit beginnt mit der konstituierenden Sitzung des ersten gewählten Betriebsrates und endet genau 4 Jahre später. (Bei Wahlen im regulären Wahlzeitraum)
Wenn jetzt erst im April gewählt wird, habt Ihr dann vom Ende der Amtszeit des alten bR bis zur konstituierenden Sitzung des Neuen eine betriebsratslose Zeit.
Erstellt am 08.03.2022 um 11:15 Uhr von celestro
Ich muss mich korrigieren .... fand die Urwahl z.B. Ende April statt, dann würde das funktionieren. Aber ob bei Euch überhaupt jemand weiß, wann die Amtszeit des BR genau endet und ob das auch immer so gehandhabt wird?
Erstellt am 08.03.2022 um 11:31 Uhr von Zwerg001
Vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen. Anfang März sind halt viele im Ski-Urlaub. Außerdem will man am Tag der Wahl auch was zusammen unternehmen, wenn eh schon alle im Betrieb sind(kommt bei hohem Home-Office-Anteil leider selten vor). Da wäre es schön, wenn man sich z.B. in den Biergarten setzen könnte um Mittag zu machen. Es ist schade, dass es keine offizielle Möglichkeit gibt, die Amtszeit des Betriebsrates zu verlängern. z.B. wenn der Termin schon fest steht, dass das Gesetz sagt, dann kann der bisherige im Amt bleiben. Wir werden jetzt wohl den Weg gehen und jedesmal zwei Wochen BR-lose Zeit in Kauf nehmen. Dann sind wir 2026 schon fast im April.
Erstellt am 08.03.2022 um 11:57 Uhr von celestro
"Es ist schade, dass es keine offizielle Möglichkeit gibt, die Amtszeit des Betriebsrates zu verlängern."
Ich zitiere mal:
"Endet die Amtszeit eines Betriebsrats vorzeitig, heißt das noch lange nicht, dass das Gremium sofort aufhört zu existieren. Vielmehr bleibt der Betriebsrat in den meisten Fällen weiterhin geschäftsführend im Amt, bis er von dem neuen Betriebsrat abgelöst wird. Dies gilt insbesondere für die folgenden Fälle:
• Rücktritt des Betriebsrats
• Starkes Ansteigen oder Absinken der Arbeitnehmerzahl des Betriebs
• Absinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl"
Wenn sowas "passiert", kann man eine neue Urwahl initiieren und diese dann auf Ende April legen.
Das ist zwar nicht "offiziell", aber so vermeidet man eine betriebsratslose Zeit.
Erstellt am 08.03.2022 um 13:56 Uhr von R.Staunlich
Nein! Die konstituierende Sitzung ist irrelevant!
Die Amtszeit beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, bzw. wenn zu der Zeit ein BR noch existiert mit dem Ende von dessen Amtszeit. Somit beginnt die Amtszeit eines Betriebsrates in der Regel an dem Tag alle vier Jahre der auf den Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der ersten Wahl im regelmäßigen Wahlzeitraum folgt.
Erstellt am 08.03.2022 um 14:13 Uhr von Enigmathika
R. Staunlich: Du hast recht. Ich mache diesen Fehler immer wieder. Hoffentlich kann ich es mir ab jetzt merken.
Erstellt am 08.03.2022 um 14:16 Uhr von moreno
Enigmathika ach ist doch normal weil eigentlich ja nur alle vier Jahre solche Fragen kommen ;-)
Erstellt am 08.03.2022 um 14:38 Uhr von takkus
Aber sie kommen alle 4 Jahre. ??
Wir sind 2014 alle gemeinsam (incl. der 2 verbliebenen Ersatzmitglieder) zuückgetreten und und haben unmittelbar die Neuwahl eingeleitet. Seitdem haben wir unseren festen "Urwahltermin" der 2014, 2018 und nun auch wieder auf der inneren Umschlagseite des Wahlordners vermerkt wurde.
Erstellt am 08.03.2022 um 14:51 Uhr von celestro
"Seitdem haben wir unseren festen "Urwahltermin" der 2014, 2018 und nun auch wieder auf der inneren Umschlagseite des Wahlordners vermerkt wurde."
Sehr gut!
"Wir sind 2014 alle gemeinsam (incl. der 2 verbliebenen Ersatzmitglieder) zuückgetreten"
naja, was heißt inklusive? Das Gremium ist geschlossen zurückgetreten und damit war der BR zurückgetreten. Die E-BRMs brauchte man ja nicht mehr ... ;-)
Erstellt am 08.03.2022 um 15:10 Uhr von takkus
Ja richtig. Die hatten aber gleichzeitig dazu ihr Mandat als EBRM niedergelegt. Weis nicht mehr warum, aber so war das damals.
Erstellt am 08.03.2022 um 15:32 Uhr von R.Staunlich
Auch wenn der BR seinen Rücktritt beschließt, verlängert dies nicht seine Amtszeit (bzw. Geschäftsführung).
Die meines Erachtens einzig rechtssichere Möglichkeit, eine Verlängerung der Amtszeit zu erwirken besteht darin, die Amtszeit durch einen rechtzeitigen Rücktritt des BR zu verkürzen und deshalb VOR der regelmäßigen Wahlperiode zu wählen.
Erstellt am 08.03.2022 um 20:58 Uhr von celestro
@Pjöööng
schau mal auf das Posting:
"Erstellt am 08.03.2022 um 11:57 Uhr von celestro"
;-) ;-) ;-)