Erstellt am 04.03.2022 um 10:34 Uhr von R.Staunlich
Das darf jeder, außer dem Arbeitgeber.
Erstellt am 04.03.2022 um 11:48 Uhr von Challenger
Zitat Jenro : Wer darf Stützunterschriften einholen? Nur der Listenführer oder seine Kandidaten?
Der Listenführer UND seine Kandidaten ! Allerdings muss jeder Bewerber der Liste eine Kopie derselben ziehen und auf der Rückseite die Stützunterschriften sammeln.
Erstellt am 04.03.2022 um 11:55 Uhr von takkus
Der Listenführer UND seine Kandidaten -> hm, stimmt mich nachdenklich. Warum kann kein Mitarbeitender, welcher nicht auf der Wahlvorschlagsliste steht, Stützunterschriften einholen? Dazu hab ich in der Wahlordnung nichts gefunden.
Erstellt am 04.03.2022 um 12:26 Uhr von alterMann
Da wirst Du auch nichts finden: Jeder kann Stützunterschriften sammeln. Dazu muss man nicht mal Betriebsangehöriger sein.
Erstellt am 04.03.2022 um 12:40 Uhr von takkus
Sooo meinte ich das auch...... ?
Erstellt am 04.03.2022 um 22:17 Uhr von Heiko89
Das sehe ich auch so, warum soll einer der nicht auf der Liste steht keine Unterschriften sammeln dürfen?
Der MA bekommt die Liste zu sehen und kann sich entscheiden ob er die Liste stützen möchte. Ob der Unterschriften Sammler auf der Liste als Kandidat aufgelistet ist oder nicht , ist egal