Erstellt am 14.10.2011 um 17:54 Uhr von gironimo
Die Gewerkschaften sind da eine gute Adresse. Sie kennen sich gut aus und sind auch berechtigt (sofern sie Mitglieder im Betrieb haben) die Wahl in einem Betrieb einzufordern.
Ansonsten solltest Du Dich umfassnd informieren. Z.B. auch durch anklicken des rechten Reiters oben rechts. Die Wahlvorschriften stehen im Betriebsverfassungsgesetz und der dazu gehörenden Wahlordnung.
Der Arbeitgeber ist in so fern mit einzubeziehen, da die Wahl und alles was dazu gehört innerhalb der Arbeitszeit statt findet und er auch die Daten für die Wählerlisten liefern muss. Vorsicht - manche Arbeitgeber reagieren unwirsch, wenn sie das Wort Betriebsrat hören. - Daher vielleicht doch lieber erst einmal die Gewerkschaft?.
Erstellt am 14.10.2011 um 23:08 Uhr von wölfchen
. . . manche Arbeitgeber reagieren nicht nur unwirsch, sondern richtig bösartig, bis hin zur Kündigung der Initiatoren. Deshalb kann man nur empfehlen, den Arbeitgeber erst so spät wie möglich in Kenntnis zu setzen. Auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen ist erst mal Vorsicht angeraten (es gibt immer Zuträger für den AG) - zumindest so lange, bis man Kandidaten für einen Wahlvorstand zusammen hat und sich ausreichend kundig gemacht hat. Bester Ansprechpartner s.o. - die Gewerkschaft, aber auch Infos im Internet und hier oben den Button der WAF . . .