Wahlberechtigung bei Rente auf Zeit
Wir haben bei uns eine noch geführte Mitarbeiterin, die Rente auf Zeit bezieht. Darf diese Mitarbeiterin wählen ?
Community-Antworten (5)
24.02.2022 um 09:36 Uhr
Rente auf Zeit? Wenn ausgeschlossen ist, dass diese Person jemals wieder arbeiten kommt, darf sie nicht wählen.
24.02.2022 um 10:15 Uhr
@celestro: Wie kann man ausschließen, dass eine Person bei Rente auf Zeit wiederkommt oder nicht? Schwieriges Thema. Laut Rechtssprechung darf die Person mitwählen, Sie zählt wie jemand in Mutterschutz. Also nur vorübergehend nicht am Arbeitsplatz. Da niemand vorhersehen kann, ob jemand von Rente auf Zeit in die endgültige Rente geht oder nicht, würde ich diese mitwählen lassen.
24.02.2022 um 11:06 Uhr
gemeint ist sicher Erwerbsminderungsrente 100% auf Zeit? das ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis, damit bleibt man aktiv und passiv wahlberechtigt.
es steht ja ein Ablaufdatum fest, also muss man davon ausgehen dass der Kollege dann wieder arbeitet. Ob in Zukunft die EMR-auf-Zeit nochmal verlängert wird oder in "unbegrenzt" gewandelt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unerheblich, weil das keiner wissen kann.
24.02.2022 um 11:28 Uhr
@ UdoWoe
An meiner Frage sieht man ja, dass ich davon keine Ahnung habe. Deshalb habe ich die allgemeine Regel nochmal dargestellt, dass man eben nicht mitwählen darf, wenn es ausgeschlossen ist, das man zurückkommt.
Der Umkehrschluss ist natürlich, das man mitwählen darf, wenn die Möglichkeit einer Rückkehr besteht.
24.02.2022 um 14:47 Uhr
Eine Rente auf Zeit heißt nicht unbedingt das man in den Betrieb zurück kehrt.... es kann auch einfach ein Verwaltungsakt sein. Bei mir lief das Krankengeld von der KK aus. Da meine Behandlung aber noch im vollem Gange war und ich auch noch keine Kur antreten konnte, hat man mir die EM Rente für 3 Jahre bewilligt. Das müssen sie so machen obwohl man weiß das ich nie wieder werde arbeiten können.
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