Erstellt am 24.02.2022 um 08:36 Uhr von celestro
Rente auf Zeit? Wenn ausgeschlossen ist, dass diese Person jemals wieder arbeiten kommt, darf sie nicht wählen.
Erstellt am 24.02.2022 um 09:15 Uhr von UdoWoe
@celestro: Wie kann man ausschließen, dass eine Person bei Rente auf Zeit wiederkommt oder nicht?
Schwieriges Thema. Laut Rechtssprechung darf die Person mitwählen, Sie zählt wie jemand in Mutterschutz. Also nur vorübergehend nicht am Arbeitsplatz.
Da niemand vorhersehen kann, ob jemand von Rente auf Zeit in die endgültige Rente geht oder nicht, würde ich diese mitwählen lassen.
Erstellt am 24.02.2022 um 10:06 Uhr von Relfe
gemeint ist sicher Erwerbsminderungsrente 100% auf Zeit?
das ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis, damit bleibt man aktiv und passiv wahlberechtigt.
es steht ja ein Ablaufdatum fest, also muss man davon ausgehen dass der Kollege dann wieder arbeitet. Ob in Zukunft die EMR-auf-Zeit nochmal verlängert wird oder in "unbegrenzt" gewandelt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unerheblich, weil das keiner wissen kann.
Erstellt am 24.02.2022 um 10:28 Uhr von celestro
@ UdoWoe
An meiner Frage sieht man ja, dass ich davon keine Ahnung habe. Deshalb habe ich die allgemeine Regel nochmal dargestellt, dass man eben nicht mitwählen darf, wenn es ausgeschlossen ist, das man zurückkommt.
Der Umkehrschluss ist natürlich, das man mitwählen darf, wenn die Möglichkeit einer Rückkehr besteht.
Erstellt am 24.02.2022 um 13:47 Uhr von Dummerhund
Eine Rente auf Zeit heißt nicht unbedingt das man in den Betrieb zurück kehrt.... es kann auch einfach ein Verwaltungsakt sein.
Bei mir lief das Krankengeld von der KK aus. Da meine Behandlung aber noch im vollem Gange war und ich auch noch keine Kur antreten konnte, hat man mir die EM Rente für 3 Jahre bewilligt. Das müssen sie so machen obwohl man weiß das ich nie wieder werde arbeiten können.