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Wahlberechtigung bei EU-Rente?

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

Liebe ForumsteilnehmerInnen,

meine Frage lautet kurz:

  1. Darf ein Beschäftigter mit EU-Rente an der BR-Wahl teilnehmen? Meiner Meinung nach NEIN.
  2. Wenn die EU-Rente momentan für ein Jahr befristet ist? Danke Maria
5.21007

Community-Antworten (7)

B
braker

04.02.2010 um 12:18 Uhr

Hallo Maria,

zweimal ja!

M
Maria

04.02.2010 um 13:01 Uhr

@braker Deine Antwort lautet "zweimal ja"!?!

  1. Ja, er darf wählen oder gilt das Ja auf Meine Meinung NEIN???

Könntest du mir bitte noch die Begründung dazu liefern? Danke, Maria

P
Peanuts

04.02.2010 um 18:46 Uhr

"Meiner Meinung nach NEIN. "

Dann dürften Deiner Meinung nach auch AN in Elternzeit (z.B. 3 Jahre Elternzeit) nicht wählen oder gewählt werden.

Dieser EU-Rentner ist nach wie vor AN Eures Betriebs.

N
nicoline

04.02.2010 um 18:52 Uhr

Maria,

bei befristeter Rente ruht das AV.

DKK § 7 BetrVG Rn 12 sagt dazu:

Ohne Bedeutung ist weiter, dass das Arbeitsverhältnis im Wahlzeitpunkt unterbrochen ist oder ruht.

Man hätte nur einmal mit ja antworten müssen, wenn Du so gefragt hättest:

Darf ein Beschäftigter mit EU-Rente an der BR-Wahl teilnehmen, wenn die EU-Rente momentan für ein Jahr befristet ist?

Ja! ;-))))

M
Maria

04.02.2010 um 21:21 Uhr

@Peanuts Danke. Meine Unkenntnis lag darin, dass ich dachte, wenn man EU-Rentner bezeichnet wird, ist dies arbeitsverhältnismäßig mit Altersteilzeit (Blockmodell) in der Freistellungsphase gleichzusetzen.

@nicoline Danke für die Antwort. vielleicht sollte ich in Zukunft meine Fragen von dir formulieren lassen, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen?!?

ABER WIE GESAGT; DAFÜR GIBT ES GOTT SEI DANK DIESES FORUM. ICH LASSE MICH GERNE ÜBERZEUGEN; DASS ICH MIT MEINER MEINUNG FALSCH GELEGEN BIN. Grüße aus dem kalten BAYERN...an Nordlichter???

N
nicoline

05.02.2010 um 17:07 Uhr

Maria, Danke für die Antwort. vielleicht sollte ich in Zukunft meine Fragen von dir formulieren lassen, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen?!? Ich wollte eigentlich nur scherzhaft anders herum erklären, warum die 2 ja für Dich nicht verständlich waren. Scheint misslungen zu sein. Keinesfalls wollte ich Dich damit verärgern, entschuldige mich hiermit und ändere meine Formulierung wie folgt: ICH GLAUBE,BRAKERS 2 JA BEZOGEN SICH AUF 1. UND 2., NICHT AUF DEIN NEIN! Jetzt aber wieder gut sein, gell ??????

Grüße aus dem kalten Norden in den kalten Süden!

M
Maria

05.02.2010 um 18:02 Uhr

@nicoline

War ich schon jemals BÖSE auf dich?!?

Danke nochmals für die detaillierte Erklärung.

Kalter (teils sonniger) Süden grüßt kalten Norden.

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