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Fristverlängerung bei Stimmabgabe per Briefwahl

B
brwahl2022
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

wir haben unbewusst die BR Wahl in die Faschingsferien gelegt. Da ohnehin ca. 90% der MA im Homeoffice unterwegs sind, wird vermutlich von fast allen die Briefwahl genutzt werden.

Da nun aber auch einige genau in dieser Woche nicht zu hause sind um a) die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen und b) selbst wenn die Kollegen die Unterlagen rechtzeitig hätten, sie aber keine Möglichkeit mehr haben diese rechtzeitig zurück zu senden, wollten wir fragen ob es die Möglichkeit gibt, auch nach dem offiziellen Wahltag empfangene Briefwahl-Stimmzettel zu werten?

Ich danke ihnen für eine Antwort (vermutlich wird diese sehr kurz ausfallen).

mfg

511015

Community-Antworten (15)

T
takkus

22.02.2022 um 11:02 Uhr

Edit 12:58 Uhr

Nehmen Sie bitte "BR Wahlvorstand der ******** GmbH" aus Ihrem Post. Es sollen keine Rückschlüsse auf den Fragesteller gezogen werden können.

streiche: Warum wählen Sie erst in den Herbstferien? setze: Faschingsferien? ?‍♂️

B
brwahl2022

22.02.2022 um 11:11 Uhr

Danke für den Hinweis. Ist raus! Sorry, sind natürlich die Faschingsferien :D

R
rtjum

22.02.2022 um 11:21 Uhr

"Da ohnehin ca. 90% der MA im Homeoffice unterwegs sind, wird vermutlich von fast allen die Briefwahl genutzt werden." Wieso beschließt der WV nicht für alle diese MA Briefwahl dann sollte doch ein rechtzeitiger Verssnd der Unterlagen problemlos möglich sein.

C
celestro

22.02.2022 um 11:23 Uhr

10 Euro, dass die Osterferien gemeint sind.

Edit: Hätte verloren ... Faschingsferien. Wer hat denn sowas?

M
Moreno

22.02.2022 um 11:25 Uhr

takkus jetzt musst Du aber auch deine erste Antwort bearbeiten ;-)

C
celestro

22.02.2022 um 11:26 Uhr

"takkus jetzt musst Du aber auch deine erste Antwort bearbeiten ;-)"

Aber sowas von ... LOL!

B
brwahl2022

22.02.2022 um 11:28 Uhr

Tja, sollte. Würde ich auch denken. Könnte aber in dem ein oder anderen Fall knapp werden. Daher ja meine Frage. Ist eine Gnaden-Fristverlängerung möchlich?

T
takkus

22.02.2022 um 11:34 Uhr

Brüllerchen.....????

Immer wider schade, dass dann in den Eingangspost´s rumgearbeitet wird... ???

Faschingsferien- mir läuft hier gleich der Kitt aus der Zwiebel!

C
celestro

22.02.2022 um 11:36 Uhr

"Ist eine Gnaden-Fristverlängerung möchlich?"

Meines Wissens nach nicht.

Aber den Punkt b)

"wenn die Kollegen die Unterlagen rechtzeitig hätten, sie aber keine Möglichkeit mehr haben diese rechtzeitig zurück zu senden,"

finde ich angesichts von "ausfüllen und in einen Briefkasten stecken" schon ziemlcih seltsam.

C
celestro

22.02.2022 um 11:38 Uhr

"Immer wider schade, dass dann in den Eingangspost´s rumgearbeitet wird..."

Editier lieber mal "endlich" Deinen Post. ;-)))

T
takkus

22.02.2022 um 11:51 Uhr

Pah....nöööö.....

B
brwahl2022

22.02.2022 um 11:54 Uhr

doch bitte :D ist ja hier richtig Humor drin

R
reminder123

22.02.2022 um 13:12 Uhr

Zitat: "Nehmen Sie bitte "BR Wahlvorstand der ..." aus Ihrem Post. Es sollen keine Rückschlüsse auf den Fragesteller gezogen werden können. "

XD das ist gut XD :D

T
takkus

22.02.2022 um 13:57 Uhr

Oh shit- das hab ich übersehen. Nu muss ich meinen Post doch ändern.

N
netteannette

23.02.2022 um 18:10 Uhr

Um "brwahl2022" die Frage zu beantworten: Nein, das ist nicht möglich. Lese §25 und 26 der Wahlordnung, da gibt es keine Ausnahmen oder Verlängerungsmöglichkeiten. Augen auf bei der Terminfestlegung zur Wahl, das Kind ist in den Brunnen gefallen.

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