Erstellt am 22.02.2022 um 10:22 Uhr von celestro
zu 1.) Wenn es laut Wahlausschreiben 8 Stützunterschriften sein müssne, reichen Dir die Unterschriften von 7 Kollegen*innen.
Du brauchst ja nicht alle Standorte zu besuchen. Nur soviele, wie Du für die 7 anderen Unterschriften besuchen musst (am Besten etwas mehr sammeln).
Und ja, das ist so rechtens.
zu 2.) Wenn sich nur wenige überhaupt für den BR melden, bekommst Du hoffentlich die Unterschriften der anderen 4 MA und dann hast Du schon 5 von 8.
zu 3.) Ja, der Wahlvorstand prüft die Listen auf doppelte Kandidaturen / Unterstützerunterschriften.
zu 4.) Eine leitende MA hat auf diesen Listen nichts zu suchen, denn sie kann für den BR überhaupt nicht kandidieren. Meinst Du vielleicht nur eine "Abteilungsleiterin"? Dann fühlen sich die MA vielleicht gezwungen ... aber das ist ihr Pech.
Die Vorschlagsliste besagt nur, das man die Person bei der Kandidatur unterstützt. Man muss sie nachher nicht wählen ... demnach ist die Wahl immer noch geheim.
Erstellt am 22.02.2022 um 10:59 Uhr von Challenger
Zitat celestro :
zu 1.) Wenn es laut Wahlausschreiben 8 Stützunterschriften sein müssne, reichen Dir die Unterschriften von 7 Kollegen*innen.
Was celestro damit sagen will ist, dass Du für Deine eigene Kandidatur auch Deine Stützunterschrift abgeben kannst.
Erstellt am 22.02.2022 um 12:14 Uhr von seehas
Du kannst ja auch mal einen Kontakt suchen zu Kollegen aus einer anderen Niederlassung, eventuell auch über den Wahlvorstand. Vielleicht kannst du auf einer anderen Liste kandidieren. Das erhöht deine Chancen überhaupt gewählt zu werden und die Stützunterschriften kann auch jemand anders besorgen.
Erstellt am 22.02.2022 um 12:14 Uhr von seehas
Du kannst ja auch mal einen Kontakt suchen zu Kollegen aus einer anderen Niederlassung, eventuell auch über den Wahlvorstand. Vielleicht kannst du auf einer anderen Liste kandidieren. Das erhöht deine Chancen überhaupt gewählt zu werden und die Stützunterschriften kann auch jemand anders besorgen.
Erstellt am 23.02.2022 um 17:22 Uhr von netteannette
2 Möglichkeiten lässt deine erste Frage zu:
1) Wenn du deine eigene Vorschlagsliste machst (wo nur du drauf bist) musst du dich selbst um die Stützunterschriften kümmern.
2.) Wenn du dich mit anderen Kollegen zusammentust und ihr seid mehrere Personen auf einer Vorschlagsliste, können das mit der Stützunterschrift auch die anderen Kollegen (von anderen Niederlassungen) übernehmen (wie seehas schreibt). Nicht DU bzw. jeder auf der Liste braucht dann seine eigenen Stützunterschriften, sondern die GESAMTE Liste braucht die geforderten Stützunterschriften .
Aber Achtung: Die Stützunterschriften dürfen ja erst geleistet werden, wenn die Vorschlagsliste fertig ist und alle Namen drauf sind!
Wie kommst du auf 8 Unterschriften? Bei 200 MA wären es 10. Im Wahlausschreiben muss die genaue Anzahl vom WV genannt werden.
Erstellt am 23.02.2022 um 17:46 Uhr von celestro
"Wie kommst du auf 8 Unterschriften?"
Laut Startpost:
"Laut der Wahlausschreiben um mich auf die Wahlvorschlagliste zu setzen, brauche ich 1/20 bzw. min 8 Unterschriften von andern Kollegen!"
könnte natürlich auch bedeuten, dass da 9 steht und er weiß, das er selbst stützen kann.