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Wahlvorschläge bei Personenwahl

N
NebelCB
Feb 2022 bearbeitet

Gilt Punkt 11a des Wahlausschreibens "Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber/-innen enthalten, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (§ 6 Abs. 2 WO)." bei Anwendung des vereinfachten einstufigen Wahlverfahrens? Dies macht ja eigentlich keinen Sinn. Bei der Personenwahl kann es doch keine Mindestanzahl an Personen geben die auf einer Vorschlagsliste zu stehen hat?

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

21.02.2022 um 14:50 Uhr

ergibt sich m.M.n. aus dem §6 (1): "(1) Sind mehr als fünf Betriebsratsmitglieder zu wählen, so erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten, sofern nicht die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbart worden ist (§ 14a Absatz 5 des Gesetzes)."

wenn also vereinfachtes Verfahren dann keine Vorschlagsliste also auch kein Abs. (2)

C
celestro

21.02.2022 um 14:59 Uhr

@NebelCB

Selbst bei Listenwahl ist das völlig irrelevant, da es nur eine "Soll" Vorschrift ist und es somit niemanden interessiert, wenn nicht "doppelt soviele" Kandidaten drauf sind.

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