Stützunterschriften sammeln ohne Kandidatenteil
Guten Morgen,
es wurde bekannt, dass eine Liste zum Sammeln der Stützunterschriften nicht den ersten Teil- also die Kandidatenliste - dabei hatte. Darf diese Liste dann überhaupt zu gelassen werden? "unheilbarer Mangel". So genau ist sowas ja nicht beschrieben. Es heißt es soll Kandidaten und Stützunterschriften (verbunden/einheitlich erkennbar) vorliegen. Das tut es am Ende ja auch. Aber zum Prozess des Sammelns wird nicht explizit gesagt, dass es dann einen Mangel darstellt.
Persönlich ist mir das alles klar, dass dies ein Unding ist, aber was macht der Wahlvorstand, wenn er davon erfährt?
Community-Antworten (16)
16.02.2022 um 10:38 Uhr
Es gibt Menschen, die unterschrieben Verträge, deren Inhalt sie nicht zur Kenntnis genommen haben. Dennoch sind die Verträge oft gültig. Es ist nicht verboten, "die Katze im Sack zu kaufen". Kandidatenliste und Stützunterschriften der Liste müssen nur dem Wahlvorstand "verbunden/einheitlich erkennbar" übergeben werden.
16.02.2022 um 11:22 Uhr
Die Stützunterschriften sind dafür da, um zu zeigen "es gibt genug Leute, die diesen Kandidaten dazu verhelfen wollen, an der Wahl teilzunehmen". Das geht nur, wenn man sieht, was man unterschreibt.
Meiner Ansicht nach ist die Liste unheilbar mangelhaft, wenn die Unterschriften gesammelt wurden, ohne das die Stützer wussten, wie der Wahlvorschlag aussieht.
16.02.2022 um 11:33 Uhr
die Unterstützer haben, da sie keine Namen gesehen haben, eine leere Liste unterschrieben. Der Listenverstreter hat die Kandidatenliste nachträglich angehängt, er hat die Liste also nach den Unterschriften geändert. Ergo: Unheilbarer Mangel.
16.02.2022 um 11:35 Uhr
"die Unterstützer haben, da sie keine Namen gesehen haben, eine leere Liste unterschrieben. Der Listenverstreter hat die Kandidatenliste nachträglich angehängt, er hat die Liste also nach den Unterschriften geändert. Ergo: Unheilbarer Mangel."
Wenn der Listenführer die Unterschriften vor der Abgabe aber dranheftet, wird es der WV nicht erfahren ... es sei denn, jemand sagt es ihm (dem WV).
16.02.2022 um 12:11 Uhr
Nach diesen Informationen wird Ocrim es dem Wahlvorstand wohl sagen. :-)
16.02.2022 um 12:43 Uhr
Der WV bekommt hier eine Liste, die rein äußerlich nicht zu benstanden ist. Einem oder mehreren WV_Mitgliederm "ist bekannt", dass diese durch Dokumentenfälschung zu Stande gekommen sein soll. Das ist so ziemlich das ungünstigste was einem als WV passieren kann.
Der WV ist weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft, noch Richter und es wird ihm an klaren Beweisen fehlen. Selbst wenn zehn Wahlberechtigte beim WV aufschlagen und zu Protokoll geben, dass Müller bei ihnen war um Stützunterschriften für eine leere Liste zu sammeln ist das noch lange kein Beweis dafür, dass die restlichen Unterschriften nicht korrekt gesammelt wurden. Abgesehen davon dass auch solche Zeugen ein hinterhältiges Spiel spielen könnten. Jetzt könnte der WV den Listenführer zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordern. Was macht er wenn dieser einfach nicht anwortet?
Der WV wird hier kaum etwas anderes machen können, als dieses Thema in der WV-Sitzung zu erörtern, sauber zu protokollieren und die Liste dann zur Wahl zuzulassen. Eine rechtsstaatliche Überprüfung des Sachverhaltes kann dann im Rahmen einer Wahlanfechtung erfolgen.
16.02.2022 um 14:07 Uhr
R.Staunlich, das sehe ich genauso. Es gehört ja auch nicht zu den Aufgaben des WV das Zustandekommen der Listen zu kontrollieren oder zu bewerten. Es kann nicht sein, dass der WV z. B. sämtliche Listen für ungültig erklärt weil er sich auf irgendwelche Behauptungen und Gerüchte verlässt.
17.02.2022 um 08:32 Uhr
Wen die Leute eine leere Liste mit ihrer Unterschrift unterstützen, dann scheinen sie ein gewisses Vertrauen zum Listenführer zu haben. Die Liste und die Unterschriften müssen zusammen abgegeben werden, das ist das Erfordernis der Wahlordnung. Ich sehe keinen Grund, warum die Liste nicht gültig sein sollte.
17.02.2022 um 09:45 Uhr
@seehas
Der Wahlvorschlag ist unheilbar mangelhaft, wenn z.B. 2 Kandidaten drauf stehen und man Nummer 3 drauf schreibt und DANACH nicht genug Stützunterschriften für das Quorum gesammelt werden.
Wenn somit die bereits vorhandenen Stützunterschriften ungültig werden, sollte es völlig klar sein, das man dem Listenführer keine “Blankovollmacht” erteilen kann. Oder?
17.02.2022 um 11:01 Uhr
hat sich erledigt
17.02.2022 um 11:04 Uhr
Celestro, es ist völlig klar. Nur eine abgeschlossene Liste kann gestützt werden.
17.02.2022 um 11:09 Uhr
@Catweazle
Dem Kollegen seehas scheinbar nicht.
17.02.2022 um 12:28 Uhr
Hallo zusammen, die Liste wurde als unheilbar Ungültig bewertet, da dem Wahlvorstand die Kenntnis obliegt, dass das Sammeln der Stützunterschriften nicht mit einer "geschlossenen" Urkunde (Also Kandidaten- und Stützteil) erfolgte. Somit durfte sie gar nicht an den Start gehen und ist unheilbar ungültig, auch wenn am Ende alles zusammen getackert war und die Stützunterschriften reichten.
17.02.2022 um 13:15 Uhr
@Ocrim: sollte die Wahl von den abgestraften Listenvertretern angefochten werden, fände ich ich es nett, wenn du den Ausgang hier mitteilen würdest. Danke
17.02.2022 um 15:42 Uhr
Ocrim, im § 8 der WO ist doch abschließend aufgeführt wie und was der WV zu prüfen hat. Woraus schließt du, dass Erkenntnisse, die der WV von Dritten erfährt, berücksichtigt werden dürfen? Es würde bedeuten, dass sich Listen gegenseitig ausschließen können indem sie dem WV irgendwelche Informationen zukommen lassen.
17.02.2022 um 17:47 Uhr
@Catweazle
Soweit o.k. ... allerdings ... wofür gibt es all diese Hinweise auf das "so muss das gemacht werden, anderenfalls ungültig" .... wenn das in der Praxis keine Relevanz hätte.
Gut ... ich habe ein Urteil gelesen, wo eine Liste zu Recht für ungültig erklärt wurde. Da hatten die Kandidaten und die Unterstützer das Datum mit drauf geschrieben. So lässt sich das natürlich "direkt nachvollziehen".
Aber soll man davon abgesehen einfach hingehen und alles ignorieren? Wenn die Aufstellenden halt nicht soooo doof sind und das Datum draufschreiben ... alles gut?
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