Guten Morgen,

es wurde bekannt, dass eine Liste zum Sammeln der Stützunterschriften nicht den ersten Teil- also die Kandidatenliste - dabei hatte. Darf diese Liste dann überhaupt zu gelassen werden? "unheilbarer Mangel". So genau ist sowas ja nicht beschrieben. Es heißt es soll Kandidaten und Stützunterschriften (verbunden/einheitlich erkennbar) vorliegen. Das tut es am Ende ja auch. Aber zum Prozess des Sammelns wird nicht explizit gesagt, dass es dann einen Mangel darstellt.

Persönlich ist mir das alles klar, dass dies ein Unding ist, aber was macht der Wahlvorstand, wenn er davon erfährt?