Erstellt am 16.02.2022 um 09:38 Uhr von Matze
Es gibt Menschen, die unterschrieben Verträge, deren Inhalt sie nicht zur Kenntnis genommen haben. Dennoch sind die Verträge oft gültig.
Es ist nicht verboten, "die Katze im Sack zu kaufen".
Kandidatenliste und Stützunterschriften der Liste müssen nur dem Wahlvorstand "verbunden/einheitlich erkennbar" übergeben werden.
Erstellt am 16.02.2022 um 10:22 Uhr von celestro
Die Stützunterschriften sind dafür da, um zu zeigen "es gibt genug Leute, die diesen Kandidaten dazu verhelfen wollen, an der Wahl teilzunehmen". Das geht nur, wenn man sieht, was man unterschreibt.
Meiner Ansicht nach ist die Liste unheilbar mangelhaft, wenn die Unterschriften gesammelt wurden, ohne das die Stützer wussten, wie der Wahlvorschlag aussieht.
Erstellt am 16.02.2022 um 10:33 Uhr von Enigmathika
die Unterstützer haben, da sie keine Namen gesehen haben, eine leere Liste unterschrieben. Der Listenverstreter hat die Kandidatenliste nachträglich angehängt, er hat die Liste also nach den Unterschriften geändert. Ergo: Unheilbarer Mangel.
Erstellt am 16.02.2022 um 10:35 Uhr von celestro
"die Unterstützer haben, da sie keine Namen gesehen haben, eine leere Liste unterschrieben. Der Listenverstreter hat die Kandidatenliste nachträglich angehängt, er hat die Liste also nach den Unterschriften geändert. Ergo: Unheilbarer Mangel."
Wenn der Listenführer die Unterschriften vor der Abgabe aber dranheftet, wird es der WV nicht erfahren ... es sei denn, jemand sagt es ihm (dem WV).
Erstellt am 16.02.2022 um 11:11 Uhr von Enigmathika
Nach diesen Informationen wird Ocrim es dem Wahlvorstand wohl sagen. :-)
Erstellt am 16.02.2022 um 11:43 Uhr von R.Staunlich
Der WV bekommt hier eine Liste, die rein äußerlich nicht zu benstanden ist. Einem oder mehreren WV_Mitgliederm "ist bekannt", dass diese durch Dokumentenfälschung zu Stande gekommen sein soll. Das ist so ziemlich das ungünstigste was einem als WV passieren kann.
Der WV ist weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft, noch Richter und es wird ihm an klaren Beweisen fehlen. Selbst wenn zehn Wahlberechtigte beim WV aufschlagen und zu Protokoll geben, dass Müller bei ihnen war um Stützunterschriften für eine leere Liste zu sammeln ist das noch lange kein Beweis dafür, dass die restlichen Unterschriften nicht korrekt gesammelt wurden. Abgesehen davon dass auch solche Zeugen ein hinterhältiges Spiel spielen könnten.
Jetzt könnte der WV den Listenführer zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordern. Was macht er wenn dieser einfach nicht anwortet?
Der WV wird hier kaum etwas anderes machen können, als dieses Thema in der WV-Sitzung zu erörtern, sauber zu protokollieren und die Liste dann zur Wahl zuzulassen. Eine rechtsstaatliche Überprüfung des Sachverhaltes kann dann im Rahmen einer Wahlanfechtung erfolgen.
Erstellt am 16.02.2022 um 13:07 Uhr von Catweazle
R.Staunlich, das sehe ich genauso. Es gehört ja auch nicht zu den Aufgaben des WV das Zustandekommen der Listen zu kontrollieren oder zu bewerten. Es kann nicht sein, dass der WV z. B. sämtliche Listen für ungültig erklärt weil er sich auf irgendwelche Behauptungen und Gerüchte verlässt.
Erstellt am 17.02.2022 um 07:32 Uhr von seehas
Wen die Leute eine leere Liste mit ihrer Unterschrift unterstützen, dann scheinen sie ein gewisses Vertrauen zum Listenführer zu haben. Die Liste und die Unterschriften müssen zusammen abgegeben werden, das ist das Erfordernis der Wahlordnung. Ich sehe keinen Grund, warum die Liste nicht gültig sein sollte.
Erstellt am 17.02.2022 um 08:45 Uhr von celestro
@seehas
Der Wahlvorschlag ist unheilbar mangelhaft, wenn z.B. 2 Kandidaten drauf stehen und man Nummer 3 drauf schreibt und DANACH nicht genug Stützunterschriften für das Quorum gesammelt werden.
Wenn somit die bereits vorhandenen Stützunterschriften ungültig werden, sollte es völlig klar sein, das man dem Listenführer keine “Blankovollmacht” erteilen kann. Oder?
Erstellt am 17.02.2022 um 10:01 Uhr von wdliss
Erstellt am 17.02.2022 um 10:04 Uhr von Catweazle
Celestro, es ist völlig klar. Nur eine abgeschlossene Liste kann gestützt werden.
Erstellt am 17.02.2022 um 10:09 Uhr von celestro
@Catweazle
Dem Kollegen seehas scheinbar nicht.
Erstellt am 17.02.2022 um 11:28 Uhr von Ocrim
Hallo zusammen, die Liste wurde als unheilbar Ungültig bewertet, da dem Wahlvorstand die Kenntnis obliegt, dass das Sammeln der Stützunterschriften nicht mit einer "geschlossenen" Urkunde (Also Kandidaten- und Stützteil) erfolgte. Somit durfte sie gar nicht an den Start gehen und ist unheilbar ungültig, auch wenn am Ende alles zusammen getackert war und die Stützunterschriften reichten.
Erstellt am 17.02.2022 um 12:15 Uhr von Matze
@Ocrim: sollte die Wahl von den abgestraften Listenvertretern angefochten werden, fände ich ich es nett, wenn du den Ausgang hier mitteilen würdest. Danke
Erstellt am 17.02.2022 um 14:42 Uhr von Catweazle
Ocrim, im § 8 der WO ist doch abschließend aufgeführt wie und was der WV zu prüfen hat. Woraus schließt du, dass Erkenntnisse, die der WV von Dritten erfährt, berücksichtigt werden dürfen?
Es würde bedeuten, dass sich Listen gegenseitig ausschließen können indem sie dem WV irgendwelche Informationen zukommen lassen.
Erstellt am 17.02.2022 um 16:47 Uhr von celestro
@Catweazle
Soweit o.k. ... allerdings ... wofür gibt es all diese Hinweise auf das "so muss das gemacht werden, anderenfalls ungültig" .... wenn das in der Praxis keine Relevanz hätte.
Gut ... ich habe ein Urteil gelesen, wo eine Liste zu Recht für ungültig erklärt wurde. Da hatten die Kandidaten und die Unterstützer das Datum mit drauf geschrieben. So lässt sich das natürlich "direkt nachvollziehen".
Aber soll man davon abgesehen einfach hingehen und alles ignorieren? Wenn die Aufstellenden halt nicht soooo doof sind und das Datum draufschreiben ... alles gut?