Erstellt am 15.02.2022 um 17:47 Uhr von celestro
Worauf zielt die Frage ab?
"Aus wie vielen Mitgliedern ein Betriebsrat besteht, richtet sich nach der Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, § 9 BetrVG.
https://www.kluge-seminare.de/betriebsratswahl/groesse-des-betriebsrats-und-zusammensetzung/"
wenn da also ein Arbeitsplatz ist und klar ist, dass zwar momentan 2 Personen da drauf setzen, aber nach 1 Monat wieder "die Regel 1 Arbeitsplatz" hergestellt ist, zählt das eben auch nur als "1".
Oder geht es um etwas anderes?
Erstellt am 16.02.2022 um 07:59 Uhr von nicht brauchen
Er meint ob beide wählen dürfen.. evtl.
Wenn dies dann ja. Beide sind zum Wahlzeitpunkt beschäftigt.
Bei der Größe des BR zählt aber nur einer da es abzusehen ist, dass sich die Zahl von 2 auf 1 verringert.
Erstellt am 16.02.2022 um 08:39 Uhr von celestro
Das Beide wahlberechtigt sind, hat BRCHV als “natürlich” bezeichnet.
Erstellt am 16.02.2022 um 10:09 Uhr von Relfe
"Zählen für diese Zeit beide als Mitarbeiter "
kommt drauf an !
für die Größe des BR-Gremium als Tendez nur 1 MA (würde ich auch so sehen)
für die Bewertung des Minderheitengeschlechtes ist entscheidend, ob "Peter" zu dem Zeitpunkt der Berechung schon auf der Wählerliste steht.