Maria hat zum 31.3. gekündigt, aber bereits am 1.3. beginnt ihr Nachfolger Peter. Er hat also einen Monat Einarbeitungszeit. Wir wählen am 23.3. Natürlich sind sowohl Maria als auch Peter wahlberechtigt.
Aber: Zählen für diese Zeit beide als Mitarbeiter oder zählt Peter nicht als zusätzlicher Mitarbeiter, weil der Maria vertritt? Wie z.B. bei einer Elternzeitvertretung.