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Vereinfachtes Wahlverfahren

S
sonnenkind
Feb 2022 bearbeitet

Was passiert wenn die Wahlvorschläge beim vereinfachten Wahlverfahren teilweise aus Unwissenheit keine Stützunterschriften haben.Gibt es eine Nachfrist?

51408

Community-Antworten (8)

C
celestro

14.02.2022 um 18:26 Uhr

ein Wahlvorschlag, der nicht die notwendige Zahl an Stützunterschriften (bei der Abgabe) aufweist, ist unheilbar mangelhaft.

Eine Nachfrist gäbe es nur, wenn KEIN EINZIGER gültiger Vorschlag eingereicht wurde.

ABER:

https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/vorschlagslisten

bis 20 AN braucht man auch keine Unterschriften und von 21 bis Hundert braucht man nur 2 Stück ... wobei die Kandidaten ja den Wahlvorschlag selbst stützen können.

Demnach sollte es nicht wirklich viele Ungültige geben ... oder geben die Leute großartig Vorschläge, nur mit ihrem eigenen Namen drauf ab?

S
sonnenkind

14.02.2022 um 19:20 Uhr

Es gibt Leute die schreiben sich drauf ,wissen aber nicht das sie Stützunterschriften brauchen. Steht zwar im Wahlausschreiben aber wenn es nicht gelesen wird ? Es gibt halt Stimmen die sagen ,selber Schuld…

C
Catweazle

14.02.2022 um 22:59 Uhr

BAG – 7 ABR 65/11 Die Unterschrift des Bewerbers für die Zustimmung zur Aufnahme in die Liste« gilt zugleich als Stützunterschrift für den Wahlvorschlag, entschied das BAG. Quelle:Bund-Verlag

G
Galaxy

15.02.2022 um 13:50 Uhr

@catweazle "BAG – 7 ABR 65/11 Die Unterschrift des Bewerbers für die Zustimmung zur Aufnahme in die Liste« gilt zugleich als Stützunterschrift für den Wahlvorschlag, entschied das BAG. Quelle:Bund-Verlag " bedeutet dieses Urteil dass ich keine zusätzlichen Stützunterschriften sammeln muss wenn ich genügend "Bewerberunterschriften zur Zustimmung zur Aufnahme in die Liste" habe?

z.b. Wahl eines 15-BR und meine Vorschlagsliste enthält 52 Bewerber mit den dazugehörigen Originalunterschriften zur Zustimmung in die Aufnahme auf die Liste.

Wäre dies ausreichend genug und würde genügen? (rein hypothetisch, wenn sie eh schon mal auf der Zustimmung unterschreiben kann ich sie ja auch nochmal auf dem "Stützunterschriftformular" unterschreiben lassen)

Gruß Galaxy

C
celestro

15.02.2022 um 14:30 Uhr

"Wäre dies ausreichend genug und würde genügen?"

Ja ... mehr als 50 braucht man ja nicht und da liegt ihr mit der Liste dann drüber.

K
Kjarrigan

15.02.2022 um 14:53 Uhr

  1. Unwissenheit - dann hat der Listen bzw. Vorschlagsersteller das Wahlausschrieben nicht richtig gelesen
  2. Ich habe es als WV immer so gehandhabt, dass ich ein Vordruck ausgegeben habe z.B. https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/vorschlagslisten dann ist man sicherer was die Vorschläge angeht
  3. Der Wahlvorstand hat die Richtigkeit nach Eingang umgehend zu prüfen und muss den Einreicher informieren. Sollte die Frist noch nicht abgelaufen sein - ist der Vorschlag ja noch heilbar.
K
Kiefer

16.02.2022 um 15:07 Uhr

Nun muss ich auch noch einmal einhaken - es geht in der ursprünglichen Frage ja um das vereinfachte Wahlverfahren. Das steht uns dieses Jahr erstmalig ins Haus, bisher haben wir nach dem normalen Wahlverfahren gewählt. Das vereinfachte Wahlverfahren erlaubt keine Listenwahl, nur Personenwahl. Verstehe ich das richtig, dass die Kandidatenvorschläge (in unserem Betrieb eher im einstelligen Bereich) also entweder auf einer gemeinsamen Liste gesammelt oder aber einzelne Vorschläge mit nur einer Person dem Wahlvorstand vorgelegt werden können? Falls es bei uns wieder zu einer gemeinsamen Vorschlagsliste kommt: Benötigen alle Kandidat*innen einzelne Stützunterschriften? Das wären dann bei z. B. neun Personen wiederum neun angehängte Listen mit jeweils mindestens zwei Stützunterschriften. Oder genügt EINE Unterstützerliste für EINE Vorschlagsliste? Zumindest käme es so nicht zu (versehentlichen?) unerlaubten doppelten Stützunterschriften.

Übrigens: In der Ursprungsfrage wurde nach der Möglichkeit einer Nachfrist gefragt. Falls dies gesetzlich nicht auch geändert wurde, ist meine letzte Information, dass beim vereinfachten Wahlverfahren keine Nachfrist-Möglichkeit vorgesehen ist.

Danke schon mal für Tipps (gerne mit Quelle), Kiefer

C
celestro

16.02.2022 um 15:30 Uhr

"In der Ursprungsfrage wurde nach der Möglichkeit einer Nachfrist gefragt. Falls dies gesetzlich nicht auch geändert wurde, ist meine letzte Information, dass beim vereinfachten Wahlverfahren keine Nachfrist-Möglichkeit vorgesehen ist."

Sehr guter Hinweis. Das hat sich nicht geändert.

Was die Stützunterschriften angeht ... jeder Wahlvorschlag braucht welche (sofern nicht bis 20 MA. Ein Wahlvorschlag kann aus einem Kandidaten bestehen, oder halt auch mehr. Ein Vorschlag mit 10 Kandidaten braucht genauso viele, wie ein Vorschlag mit 2 Kandidaten.

Ein Vorschlag im Betrieb des TE wäre also nur ungültig, wenn ein einzelner Kandidat keine (weiteren) hätte und der Betrieb 21-100 MA hat.

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