betriebsratswahl.deSeminare

Listenwahl überrascht.

P
Peternrw
Feb 2022 bearbeitet

Plötzlich haben wir eine Listenwahl.Der alte Betriebsrat hat seine Listen in 5 verschiedenen Abteilungen ausgehängt. Dort tragen sich munter die Leute ein ..z.b abt.1 vier Leute abt.2 drei Leute ...u.s.w Wie werden die Listen später geordnet ? Darf das der Listenvertreter selber machen ?

557035

Community-Antworten (35)

A
AlterMann

11.02.2022 um 21:27 Uhr

Das scheint ja noch keine /Wahl-)Liste zu sein, sondern erstmal eine Umfrage, wer auf die Liste möchte. Danach wird die Reihenfolge auf der Liste festgelegt. Normalerweise unterhalten sich dazu die Bewerber und einigen sich auf eine Reihenfolge.

F
Fampagel

11.02.2022 um 23:09 Uhr

Nein es steht schon Wahlliste drauf und auch ein Kennwort.. wie gesagt sie gehen von einer normalen Wahl aus . Jetzt aber Listenwahl.

E
enigmathika

12.02.2022 um 17:34 Uhr

ergänzend zu alterMann:

Wenn es nur eine Liste gibt oder sowieso eine Personenwahl durchgeführt wird, braucht man sich nicht auf eine Reihenfolge zu einigen. Die Kandidaten werden dann auf dem Stimmzettel grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

R
R.Staunlich

12.02.2022 um 18:42 Uhr

Enigmathika,

im normalen Wahlverfahren sind die Wahlbewerber grundsätzlich in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.

P
Peternrw

12.02.2022 um 19:16 Uhr

Also ich Versuche das Nochmal zu erklären.Der Betriebsrat hat in jeder Abteilung seine Liste ausgehangen ,mit Listenvertreter Namen und Kennwort. Dieser Zettel sieht in jeder Abteilung gleich aus . Bis jetzt lief das immer so . Jetzt aber hat ein anderer Mitarbeiter auch eine Liste ausgehangen anderer Listenvertreter anderes Kennwort. Somit Listenwahl. Zurück zur 1 Liste die 5 Mal aushängt. Wie wird später eine Ordnung daraus ?? Kann der Listenvertreter alle 5 Listen einsammeln und neu Ordnen ? Oder wäre es nicht besser diese Listen zu entfernen und nur eine Liste aufzuhängen. Somit ergibt sich ja dann eine Ordnung! Ich selber habe auch eine Liste . Meine werde ich aber nicht aufhängen und jedermann darin rumkritzeln lassen . Auf meiner Liste stehen meine Kandidaten mit Unterschrift und mit 50 Stützunterschriften . Diese Liste werde ich drei Tage vor Ende einem Wahlbeauftragten geben . Wenn ich das richtig sehe könnte ich dann auch Einspruch erheben .Weil die Listenordnung nicht eingehalten wird .. Irgendwie schwach vom jetzigen Betriebsrat. Oder ??

P
Peternrw

13.02.2022 um 04:22 Uhr

Also Ich Versuche es nochmal zu erklären ..Bis jetzt gab es immer Personenwahl. User Betriebsrat hängt seine Zettel raus ,alle mit Listenvertreter und Kennwort,aber gleich . Weil er von ausgegangen ist das es eine Personwahl wird . Muss er jetzt nicht reagieren ? Seine Zettel sind doch nicht in einer sichtbaren Ordnung. Kann / Muss ich reagieren als Wähler. Danke für die Hilfe

C
Catweazle

13.02.2022 um 11:56 Uhr

"Kann der Listenvertreter alle 5 Listen einsammeln und neu Ordnen ?" Ja, aber danach müssen die Kandidaten erneut unterschreiben. Und die Stützunterschriften müssen auch neu gesammelt werden. Ein Wahlvorschlag muss von Beginn an ein zusammenhängendes Dokument sein. Einspruch einlegen ist nicht vorgesehen. Aber nach der Wahl kann sie angefochten werden.

R
R.Staunlich

13.02.2022 um 12:54 Uhr

Die Kandidaten müssen meines Erachtens nicht zwingend neu unterschreiben, das könnte davon abhängen wie das Unterschriftenfeld überschrieben ist.

C
celestro

13.02.2022 um 17:49 Uhr

"Die Kandidaten müssen meines Erachtens nicht zwingend neu unterschreiben,"

Doch!

"das könnte davon abhängen wie das Unterschriftenfeld überschrieben ist."

Sorry, aber das ist völlig egal.

Wir reden hier über einen Fall, wo 5 Listen unabhängig voneinander aufgehängt werden. Der "Listenführer" holt diese dann irgendwann ab und fügt sie zu einem Wahlvorschlag zusammen. Keine Ahnung, wieviel Phantasie Du da rein legst, aber wie soll das Unterschriftenfeld Deiner Meinung nach betitelt sein, dass eine "neue" Unterschrift nicht mehr nötig wäre?

C
Catweazle

13.02.2022 um 19:16 Uhr

Vielleicht ist dieses Vorgehen doch in Ordnung. Die Unterschriften sind ja nur eine Zustimmungserklärung zur Aufnahme dieser Liste. Zum Wahlvorschlag wird eine Liste ja erst mit der Abgabe beim WV. Die Stützunterschriften können natürlich erst nach Zusammenfassung der Listen gesammelt werden. Es wäre interessant andere Meinungen zu lesen.

P
Peternrw

13.02.2022 um 19:39 Uhr

Die Frage ist ja dann auch ... Wer trägt sich da ein ohne zu wissen welchen Platz er bekommt.Mir persönlich ist es ja egal ..Bei meiner Liste habe ich mir Kandidaten ausgesucht und danach Stützunterschriften gesammelt . Jetzt habe ich noch 5 Werktage Zeit sie abzugeben . Leider verstehen viele nicht was eine Listenwahl ist . Somit machen sie sich selber keine Liste , sondern tragen sich in die vom Betriebsrat ein .

R
R.Staunlich

14.02.2022 um 01:55 Uhr

Die Zustimmung zur Kandidatur auf einer Liste kann bereits erklärt werden, ehe die Liste geschlossen ist. Insofern ist es natürlich auch möglich, dass der Listenführer Zettel verteilt auf denen sich Mitbewerber für diese Liste eintragen können und gleichzeitig ihr Einverständnis für die Aufnahme in die Liste erklären.

Wenn also hier Zettel ausgehängt wurden die die Überschriften: "Name, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Ich stimme der Aufnahme in die Liste 'Schulze-Maier' zu" tragen, dann ist das meines Erachtens in keinster Weise zu beanstanden.

P
Peternrw

14.02.2022 um 03:10 Uhr

Ja im Grunde ist alles ok .. Aber wenn man sich in diese Liste Einträge,und der Listenführer sie vor Abgabe an den wv ändert ( Reihenfolge) so das die ersten guten Plätze wieder die sind die jetzt noch Aktiv im Betriebsrat sind . Ist das doch ne Art irreführend.

C
celestro

14.02.2022 um 10:56 Uhr

@Rstaunlich

Aus einem anderen Thema:

"Du verstehst "unterzeichnen"? Grundsätzlich kann nur etwas unterzeichnet werden, was auch auf dem Papier steht. Wird nach der Unterzeichnung etwas hinzugefügt, dann wurde dieses nicht unterzeichnet! Das ist doch wirklich nicht schwer?"

so so ... was unterschreibe ich denn da? Also in welcher Reihenfolge tauchen die Kandidaten nachher auf der endgültigen Liste auf? Stehen auf den Listen Nummern? Wenn ich also ganz weit oben stehen will, muss ich mich auf Liste 1 eintragen? Oder geht es nach Nasenfaktor? Also wenn der Ersteller mich mag, gut ... wenn nicht ... Pech gehabt? Oder muss der Ersteller in diesem Fall nach dem Alphabet sortieren?

R
R.Staunlich

14.02.2022 um 11:21 Uhr

Celestro,

jetzt enttäuschst Du mich wirklich.

Wenn über dem Feld für die Unterschrift "Ich stimme der Aufnahme in die Liste 'Schulze-Maier' zu" steht, was unterzeichnst Du dann? Ich denke die Antwort wirst Du selber finden.

Und ja, der Listenführer stellt die Liste zusammen.

C
celestro

14.02.2022 um 12:13 Uhr

beantworte die Fragen:

"Also in welcher Reihenfolge tauchen die Kandidaten nachher auf der endgültigen Liste auf? Stehen auf den Listen Nummern? Wenn ich also ganz weit oben stehen will, muss ich mich auf Liste 1 eintragen? Oder geht es nach Nasenfaktor? Also wenn der Ersteller mich mag, gut ... wenn nicht ... Pech gehabt? Oder muss der Ersteller in diesem Fall nach dem Alphabet sortieren?"

unterschreibst Du in der Bank einen Kreditvertrag mit der Bank, ohne das der Prozentsatz der Zinsen drinsteht ... weil die Bank wird ja sicher einen nehmen, der für Dich o.k. ist?

R
R.Staunlich

14.02.2022 um 12:26 Uhr

Die Frage habe ich doch schon beantwortet: Das entscheidet dann der Listenführer.

C
celestro

14.02.2022 um 18:07 Uhr

"Die Frage habe ich doch schon beantwortet: Das entscheidet dann der Listenführer."

So so ... der "Listenführer". Dir ist hoffentlich klar, dass der Listenführer nur der Ansprechpartner für den WV ist ... und keineswegs "der Chef / der Entscheider" bezüglich Dinge, die die Liste betreffen?

P
Peternrw

14.02.2022 um 18:19 Uhr

Also ... Da der Listenführer gleichzeitig der jetzt amtierende Betriebsratsvorsitzende ist , hat er seine Liste so gestaltet wie immer . Er hat halt gedacht das es nicht zur einer Listenwahl kommt . Die Liste wenn es nur eine davon geben würde wäre auch ok für eine Listenwahl. Aber er hat sie halt 5 Mal ausgehangen . So daß sich jetzt immernoch Leute eintragen können . Freitag ist Abgabetermin. Und ich sehe da keine eindeutige Reinfolge. Es gibt alles 5 Mal .. Platz 1 Platz 2 usw. Und ich Frage mich wie er das dann Ordnen will . Meiner Meinung nach hatte er gleich alle Listen entfernen müssen und nur eine Liste mit nur einer Rangordnung machen müssen ..

C
celestro

14.02.2022 um 18:22 Uhr

Naja ... ich denke mal, der BRV wird die Liste so ordnen, wie er lustig ist. Und der Rest muss das dann schlucken. Wenn er nur eine Liste ("seine") einreicht, gibt es ja Personenwahl und er ist fein raus und wird vermutlich wieder gewählt.

P
Peternrw

14.02.2022 um 18:25 Uhr

Ja spätestens meine Liste ergibt ne Listenwahl.

C
celestro

14.02.2022 um 18:31 Uhr

"Ja spätestens meine Liste ergibt ne Listenwahl."

NIcht unbedingt ... was der BRV da macht, könnte am Ende eine ungültige Liste bedeuten. Dann gibt es eventuell nur mit Deiner Liste eine Personenwahl.

P
Peternrw

14.02.2022 um 18:36 Uhr

Muhaaa ja deshalb frag ich ja ..Ob ich es jetzt schon irgendwie ansprechen soll . Damit er entlich aufwacht ..

R
R.Staunlich

14.02.2022 um 18:41 Uhr

Wenn ein Wahlberechtigter Zettel aufhängt "Wer auf meiner Liste kandidieren will, möge sich hier bitte eintragen und seine schriftliche Zustimmung geben" und daraus eine Liste bastelt, Stützunterschriften sammelt und das Ganze dann abgibt, dann ist er in der Tat der Entscheider darüber wer wo auf der Liste steht. Aber das ist ein listeninternes Problem! Die Wahlordnung interessiert es nicht, wie Listen zu Stande gekommen sind, so lange die Formalien eingehalten sind.

C
celestro

14.02.2022 um 23:20 Uhr

Kannst Du mir mal bitte Deine Glaskugel ausleihen? Oder woher weißt Du, dass der BRV einen Zettel mit "Wer auf meiner Liste kandidieren will, möge sich hier bitte eintragen und seine schriftliche Zustimmung geben" aufgehängt hat?

R
R.Staunlich

14.02.2022 um 23:28 Uhr

Ach celestro! Das ist doch jetztpeinlich! Ich habe doch nicht geschrieben, dass er dieses gemacht hat, sondern geschrieben "Wenn ..."

C
celestro

15.02.2022 um 02:07 Uhr

Ich finde es viel peinlicher, derart lebensfremde Phantasiegebilde zusammenzubauen. Aber hey … wenn es Dich glücklich macht.

P
Peternrw

15.02.2022 um 05:27 Uhr

Aber genau so ist es ja momentan. Es hängen zwei verschiedene Listen in 5 Abteilungen. Es kommt noch besser .Ein Listenvertreter hat jetzt noch ein Schreiben dazu gehängt wo er schreibt das eine Listenwahl nicht Demokratisch ist und man so auch nicht mehr sieht ( Personenwahl) wer gute Arbeit geleistet hat .. Er schiebt jetzt den schwarzen Peter dem zweiten Listenvertreter die Schuld zu das es eine Listenwahl gibt. Der Betrieb hat fast 700 Mitarbeiter und er schreibt das es noch zu wenig sind für eine Listenwahl .... :-)

C
celestro

15.02.2022 um 09:17 Uhr

Wieso denn 2 Listen? Hast Du Deine auch dahin gehangen?

Also es scheint ja klar zu sein, das der BRV auf eine Personenwahl abzielt. Ob die anderen Kandidaten und die ganzen MA auch lieber Personenwahl haben wollen? Aber ja, das könnte sein. Und natürlich wäre derjenige, der das verhindert dann “der Böse”.

P
Peternrw

15.02.2022 um 09:29 Uhr

Nein Meine Liste ist wasserdicht ..Erst Kandidaten , Natürlich geordnet. Dann Unterschriften gesammelt . Und jetzt gebe ich sie ab . Aber ich verstehe immernoch nicht den BRV der jetzt öffentlich gegen eine Listenwahl ist . Selber nicht Mal in der Lage ist. Eine vernünftige eigene Liste zu machen und auch noch sagt bei so vielen Mitarbeiter das eine Listenwahl nicht Demokratisch sei ..

E
enigmathika

15.02.2022 um 10:13 Uhr

"im normalen Wahlverfahren sind die Wahlbewerber grundsätzlich in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind. "

Du hast vollkommen recht, @R.Staunlich, da habe ich mich versehen.

P
Peternrw

15.02.2022 um 10:20 Uhr

Ich werde hier bekloppt.. Noch Mal für alle .. Liste hin oder her .. Liste 1 mit BRV Liste zwei arme Sau die was verändern will .. jetzt schreibt Liste 1 öffentlich das alles Scheisse ist weil es Liste 2 gibt das auch noch mit Namen .. gut ich mit meiner Liste bin Gott sei Dank nicht öffentlich.. aber was für ein BRV haben wir das er sich sowas erlaubt . Da muss man sich doch irgendwie Recht holen .Der Wahlvorstand scheint ja zu schlafen..Unglaublich .. ich könnte die Listen auch einfach mit einem Einspruch Platz machen .. 1 Ordnung 2 Unterschriften vorher gesammelt .. was ein Laden ..

C
celestro

15.02.2022 um 10:53 Uhr

"Der Wahlvorstand scheint ja zu schlafen..Unglaublich .. ich könnte die Listen auch einfach mit einem Einspruch Platz machen .. 1 Ordnung 2 Unterschriften vorher gesammelt .. was ein Laden .."

Ob der Einspruch etwas bewirken könnte? Es gibt keine Vorschriften, wie eine Vorschlagsliste letztlich zusammen gestellt wird. Was der BRV da macht KÖNNTE am Ende also durchaus "in Ordnung sein". Er müsste nur zeitig genug diese 5 Listen einsammeln und zusammenführen.

Meiner Meinung nach, müsste er dann die Zustimmungserklärungen neu einsammeln ... weil der Vorschlag ja verändert wird. Aber wenn er alle Namen hat und weiß, wo diese Leute zu finden sind, dürfte das sogar recht kurzfristig noch funktionieren.

Also sei Dir nicht zu sicher, dass das was der BRV am Ende abgeben will, auch "falsch" ist.

R
R.Staunlich

15.02.2022 um 11:09 Uhr

Wie die Listen zu Stande kommen ist letztendlich egal! Es spielt keine Rolle, wie der Listenführer an seine Kandidaten kommt, ob durch wilde Aushänge oder persönliche Ansprache oder was auch immer. Ebenso spielt keine Rolle ob sich alle Listenmitglieder in eine wochenlange Klausur begeben um die Reihenfolge auszutüfteln, oder ob der Listenführer das in eigener Machtvollkommenheit festlegt. Einzig maßgeblich ist, dass die Vorschlagslisten bei der Abgabe den gesetzlichen Anforderungen genügen, insbesondere dass die schriftlichen Zustimmungen vorliegen und dass die Liste von einer ausreichenden Anzahl Wahlberechtigter unterschrieben ist.

Ich kann in Deinen Beiträgen nichts erkennen was darauf hindeutet dass das bei Liste 1 nicht der Fall sein sollte.

Was dieses jetzt aufgetauchte Schreiben angeht, kann man eigentlich nur feststellen dass das ganz schlechter Stil ist. Listenwahl ist das vom Gesetzgeber vorgesehene Wahlverfahren, Personenwahl ist die Ausnahme (im normalen Wahlverfahren). Wenn das grundsätzliche Wahlverfahren als undemokratisch angesehen wird, sollte man sich auf politischer Ebene für eine Änderung einsetzen und nicht so einen Quatsch veröffentlichen. Abgesehen davon kann man sehr leicht zeigen dass gerade die Personenwahl eine Reihe von Eigenschaften hat, die man zur Unterdrückung von Minderheiten nutzen kann.

Die Frage ist, ob und wie man auf solche Aushäge reagieren sollte.

C
celestro

15.02.2022 um 16:38 Uhr

Ich würde nicht darauf reagieren. Das ist jetzt schon sehr emotional aufgeladen ... und da kann man noch so ruhig und sachlich argumentieren ... das wird nicht wirklich ankommen.

Ihre Antwort