Erstellt am 23.08.2011 um 15:54 Uhr von hennessy
Bitte,
setzt euch mit eurer zuständigen Gewerkschaft in Verbindung.
die helfen euch weiter. Da macht Ihr nichts falsch.
Erstellt am 23.08.2011 um 16:07 Uhr von PTNetty
Hallo GWs,
vielleicht benutzt ihr auch zur ersten Irformation und Orientierung den braunen Butten oben rechts "Betriebsratswahl"
Gruß
PT Netty
Erstellt am 23.08.2011 um 18:57 Uhr von gironimo
ich kann die beiden Beiträge nur unterstützen.
Die Frage, die sich leider immer wieder stellt - wie reagiert der Arbeitgeber. Und da ist es gut, wenn man die Gewerkschaft hilfreich zur Seite hat. Die im Betrieb vertretende Gewerkschaft kann nämlich eine BR-Wahl fordern . Außerdem kennen die die Vorschriften.
Natürlich - Mitglieder muss es schon im Betrieb geben. Sonst hilft nur das Eigenstudium.
Literatur: Kommentare zum BetrVG+Wahlordnung (z.B. von Fitting oder Däublér). Neben Internetinformationen gibt es auch noch Bücher u.a. vom Bundverlag.
Und wenn es dann konkrete Fragen gibt, helfen wir hier im Forum gerne weiter.
Erstellt am 24.08.2011 um 08:35 Uhr von rkoch
> Wir haben gehört ....
Dann lies wenigstens mal den §17 und §17a BetrVG (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17.html bzw. __17a.html), dort steht konkret wie es abläuft, dann hast Du nicht nur gehört, sondern zumindest mal "gelesen". Da Du dann aber wohl immer noch nicht wirklich weiter weißt unterstütze ich auch noch mal die Meinung meiner Vorredner...