Zugehörigkeit von Kollegen zum Betrieb (Gemeinschaftsbetrieb), Wählerliste
Hallo zusammen, unsere Firmenstruktur sieht wie folgt aus: Eine amerikanische Corporation hat u.a. eine britische Limited und zwei deutsche GmbHs. Beide GmbHs haben den gleichen Firmensitz. Unsere GmbH hat einen Betriebsrat, die andere nicht. Die andere GmbH hat noch einen anderen Betrieb, in der viele ihrer Mitarbeiter sitzen, wenn sie nicht gerade work-from-home wegen Corona machen. Ein Kollege der anderen GmbH sitzt (wenn nicht work-from-home wäre) mit in unseren Räumen. Die Corporation ist eine Matrix-Organisation, insbesondere sind Funktion und Position in der Hierarchie des Unternehmens absolut unabhängig davon, wo man angestellt ist. Ich tendiere dazu, bzgl. des anderen Kollegen eine Betriebszugehörigkeit anzunehmen, ersatzweise die Annahme eines Gemeinsschaftsbetriebes; also ihn auf die Wählerliste zu nehmen. Was sind eure Meinungen oder Erfahrungen dazu? Viele Grüße Christian
Community-Antworten (1)
08.02.2022 um 16:53 Uhr
Das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt.
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