Erstellt am 19.06.2011 um 10:55 Uhr von MonaLisa
@Torge,
wäre sicherlich besser!
Wahlordnung § 1 - Geschäftsführung und Beschlussfassung (Kommentierung Däubler)
"Die Sitzungen des WV finden, soweit nicht die Geschäftsordnung nähere Regelungen trifft, nach Bedarf statt. Zu den Sitzungen lädt der Vorsitzende in entsprechender Anwendung des § 29 Abs. 2 BetrVG unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig ein."
Und dieser 29iger Paragraph will das ganze schriftlich!