Wahlauschreiben mutwillig abgehängt, was tun
Der WV hat eine Liste für ungültig erklärt, darauf hin hat der Listenvertreter das Wahlausschreiben und alle Aushänge zur Wahl vom schwarzen Brett runtergenommen. Was passiert jetzt? Wie kann man dagegen vorgehen?
Community-Antworten (5)
27.01.2022 um 13:14 Uhr
Ihr könntet den Listenvertreter (woher wisst Ihr, dass der es war?) darauf hinweisen, dass die Behinderung der Betriebsratswahl auch für Mitarbeiter strafbar ist. Fordert ihn auf, die Aushänge unverzüglich wiederherzustellen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, stellt Ihr die Aushänge selbst wieder her und entscheidet, ob Ihr das strafrechtlich verfolgen lassen wollt.
Gruß Enigmathika
27.01.2022 um 13:28 Uhr
Ihr dürft dem Delinquenten auch gerne eine Kopie des § 119 Abs. 1 BetrVG aushändigen. Vielleicht kapiert er es.
27.01.2022 um 17:06 Uhr
Und beim AG einen abschließbaren Schaukasten beantragen :)
28.01.2022 um 07:56 Uhr
Das ist eine Straftat, Behinderung der Betriebsratswahl. Es sollten sofort alle notwendigen Aushänge wieder ersetzt werden und Strafanzeige gegen den Verursacher gestellt werden.
31.01.2022 um 21:04 Uhr
Zitat Helena Rohleff : Der WV hat eine Liste für ungültig erklärt, ........
Wurde die Liste denn zu recht für ungültig erklärt ?
Selbst wenn der WV die Liste zu unrecht für ungültig erklärt hat, darf der Listenvertreter das Wahlausschreiben und alle Aushänge zur Wahl natürlich nicht vom schwarzen Brett entfernen.
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