Erstellt am 25.01.2006 um 21:32 Uhr von Heini
Die Wahlausschreiben sollten von mindestens zwei Mitgliedern des Wahlvorstandes selber in den Außenlägern ausgehangen werden. Wer garantiert den sonst die rechtzeitig Bekanntmachung des Wahlausschreiben.
Übrigens, das nicht fristgerechte bekannt machen des Wahlausschreiben ist ein schöner Grund für eine Wahlanfechtung. Einige AG warten auf so etwas.
Erstellt am 26.01.2006 um 10:50 Uhr von NoLi
Hallo Dubingo,
das Gesetz (WO) sagt nicht, dass das Wahlausschreiben punktgenau 6 Wochen vor der Wahl ausgehängt werden muss. Es sagt: "spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Wahl". Das heisst, das Ausschreiben kann durchaus auch >früher< ausgehängt werden.
Als effektives Aushangdatum gilt das Datum des letzten getätigten Aushangaktes. (kann wie bei euch bei versch. Betriebsteilen durchaus nach dem Datum des ersten Aushangaktes liegen) Danach erst beginnen allle Fristen zu laufen.