Erstellt am 07.06.2011 um 09:48 Uhr von rkoch
> Gibt es hier dann nur noch 1 BR,oder bleibt die bisherige Stärke bis zur nächten BR Wahl?
§13 (2) 1. BetrVG:
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
Wenn also genau am Tag 24 Monate nach der Wahl (Stichtag) die Anzahl der "regelmäßig" beschäftigten AN (was nicht zwingend die momentane Anzahl ist - zukünftige zu erwartende Entwicklungen sind zu berücksichtigen) um die Hälfte der zum Zeitpunkt der Wahl "regelmäßig" beschäftigten AN gesunken ist - aber MINDESTENS um 50 AN, NUR DANN wäre nach diesem Stichtag neu zu wählen und NUR DANN müßte die Anzahl der BRM neu bestimmt werden.
Ihr wart aber auf keinen Fall 70 AN (sonst wärt ihr 5 BRM und nur dann wäre es überhaupt möglich das die Anzahl der AN um MINDESTENS 50 gesunken wäre), also wird es bei Euch keine Neuwahlen geben, ergo: Ihr bleibt bis zur nächsten Wahl 3 BRM.