Hallo zusammen,

ist es auf Grund der anhaltenden Corona-Situation machbar, dass der BR bzw. WV beschließt, die Betriebsratswahl zu 100% im Briefwahlverfahren durchzuführen?
Somit würde jeder AN (Wähler) dem kleinstmöglichem Risiko ausgesetzt und die höchstwahrscheinlich die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährleistet.
Laut BetrVG ist es nicht vorgesehen, aber wäre es rechtlich möglich dies zu tun? Oder ist die BR-Wahl somit nicht rechtens?

Vielen Dank im Voraus!